Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling wirft dem Angeklagten, einem 34-jährigen Serben mitdamaligem Wohnsitz in Mailand, »mittäterschaftlichen, besonders schweren Betrug« vor. Er war gemäß seinem Teilgeständnis am ersten Verhandlungstag bei der gescheiterten ersten Übergabe des Betrags in Mailand dabei. Bei einer zweiten Übergabe des Geldes wurden laut Staatsanwaltschaft die 200 000 Euro in »Blüten« von Schweizer Franken ausgetauscht. Damit will der Angeklagte nichts zu schaffen gehabt haben – obwohl er die gesamte Tat bei der Festnahme durch die italienische Polizei im Juli 2022 voll eingeräumt hatte.
64-Jährige fädelte den »Deal« ein
Alles begann mit der Idee des 63-jährigen Geschäftsmannes aus dem Landkreis Rosenheim, für die notwendigen, hohen finanziellen Investitionen der Vereine Geld zu besorgen. Er kannte eine 64-jährige Frau in Niedersachsen, die ihm laut Anklage telefonisch Unterstützung für das Sportprojekt zusagte. Sie berichtete demnach von einer guten Geldquelle aus einem Vermittlungsgeschäft für ein Immobilienprojekt zusammen mit einem anderen Mann. Diesem war angeblich ein Millionengeschäft vom Angeklagten und dessen unbekannten Mittätern angetragen worden. Hintergrund war nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft der Plan, gutgläubige Personen mit viel Bargeld nach Mailand zu locken. Geschröpft werden sollten allerdings nicht die direkten Geldgeber, sondern Menschen, die glaubten, durch die Vermittlung eines lukrativen Geschäfts selbst Geld verdienen zu können. Nach Vertragsabschluss über den Sportkredit von zehn Millionen Euro samt Kreditausfallversicherung, die vom Kreditnehmer zu bezahlen war, wurde mit dem 63-Jährigen und den anderen Beteiligten für den 23. Oktober 2020 ein Treffen in einer mailändischen Bank abgemacht.
Mit der 64-jährigen Zeugin aus hatte der Geschädigte im Vorfeld vereinbart, die erste Rate des Kredits in Höhe von einer Million Euro in Schweizer Franken entgegenzunehmen. Der Mann reiste nach Italien und brachte die 200.000 Euro, die er von seinem Konto abgehoben hatte, mit. Bei der Ankunft des 63-Jährigen war die Bank bereits geschlossen. Gegen die Geldübergabe an den Angeklagten und einen weiteren Mann auf einem Parkplatz sträubte er sich. Es wurde ein Lokal als neuer Treffpunkt genannt. Statt der »Tochter des indischen Investors« erschien nur der 34-jährige Serbe mit einem Unbekannten.
Eine Schachtelvoller Falschgeld
Der 63-Jährige hatte ein Prüfgerät mitgebracht: »Jede der Banknoten war echt. Wie der Austausch geschah, das kann ich mir bis heute nicht erklären.« Letztlich verschwanden die Täter »im Laufschritt« mit dem echten Geld. Erst zuhause bemerkte der 63-Jährige, dass oben auf in der Schachtel eine schlechte Kopie einer Banknote lag, darunter lauter Falschgeld, teils mit dem Aufdruck »Faksimile«. Die 64-Jährige meinte damals auf seine Frage: »Das ist dein Problem.« Der »indische Investor« rief den Geschädigten unter einer britischen Nummer an und teilte mit, er sei selbst betrogen worden. Er wolle die Sache »in Ordnung bringen«, ward aber nie mehr gesehen oder telefonisch zu erreichen.
Auf die Frage von Vorsitzendem Richter Volker Ziegler, warum er derart hereingelegt werden konnte, erwiderte der 63-Jährige: »Ich habe den Leuten vertraut.« Und er habe den Sportvereinen helfen wollen. Die 64-Jährige machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich bei einer wahrheitsgemäßen Aussage nicht selbst belasten zu müssen. Wie Ziegler mitteilte, wurde sie inzwischen zusammen mit dem anderen Mann vom Amtsgericht Rosenheim zu einer eineinhalbjährigen Strafe mit Bewährung verurteilt – wegen eines späteren Betrugs nach dem gleichen Muster, aber an einem anderen Geschädigten.
kd