Glasscherbe als Waffe

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Gegen einen 26-jährigen Rumänen verhängte das Schwurgericht Traunstein wegen gefährlicher Körperverletzung an einem 34-jährigen Peruaner eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung. Der Angeklagte hatte dem Geschädigten am Bahnhofsvorplatz in Rosenheim mit einer scharfen Glasscherbe eine vier Zentimeter lange, stark blutende Wunde am Hals zugefügt.


Die Sachverständige Dr. Kathrin Lauterbach vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München attestierte zwar eine abstrakte, aber keine konkrete Lebensgefahr für das Opfer. Zur Frage der Schuldfähigkeit gelangte Dr. Fritz Priemer aus Wonnebergzu Einschränkungen des 26-Jährigen durch vorherigen Alkoholkonsum, jedoch nicht zu einer erheblich verminderten

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