Unfalltheorie immer unwahrscheinlicher

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Die Verletzungen von Hanna sind ziemlich sicher auf Gewalt, nicht auf einen Unfall zurückzuführen. Dies bestätigten schon früher gehörte Sachverständige im Mordprozess erneut vor der Zweiten Jugendkammer am Landgericht Traunstein. Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler schloss die Beweisaufnahme »von Amts wegen« ab. Das bedeutet: Mehr Aufklärungsbedarf sieht die Kammer nicht. Weitere Zeugen werden nicht geladen. Den Verteidigern setzte das Gericht gleichzeitig eine Frist für weitere Beweisanträge bis 8. Februar.


Seit Mitte Oktober geht es in dem Verfahren um die Aufklärung des Todes der 23-jährigen Studentin Hanna. Am 3. Oktober 2022 soll sie in Aschau auf dem Heimweg von der Disco Eiskeller gegen 2.30 Uhr von dem joggenden Angeklagten niedergeschlagen und bewusstlos in den Bärbach geworfen worden sein, wo sie bei Hochwasser in wenigen Minuten ertrank.

Seither standen den Prozessbeteiligten,

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