Nachdem die Regierung von Oberbayern das fehlende Einvernehmen ersetzte und das Vorhaben genehmigte, erhob die Gemeinde Klage gegen den Bau. Mit Schreiben vom 14. September teilte nun der beauftragte Rechtsanwalt der Gemeindeverwaltung mit, dass bei einem Festhalten am Klageverfahren keine Erfolgsaussichten bestehen, weil dieselbe Kammer in einem gleichlautenden Verfahren bereits einmal die einzuhaltenden Grenzwerte als rechtsgültig anerkannt hat.
Bürgermeister Thomas Kamm wollte nun vom Gremium wissen, ob die Klage weitergeführt oder zurückgezogen werden soll. Anlieger vom Wolfsberg und aus Molberting verfolgten die ausführliche Diskussion des Gremiums, das schließlich mit 11:7 Stimmen beschloss, die Klage aufrecht zu erhalten und das Verfahren bis zum Urteilsspruch durchzuziehen.
Zu Beginn wurden zwei Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Tagesordnung bezüglich der Änderung der Straßenausbau-Beitragssatzung und der Verlegung der Informationen zum Thema Bebauungsplan Vorauf-Feichten in den öffentlichen Teil der Sitzung besprochen, woraufhin die Tagesordnung in der vorliegenden Form beibehalten wurde.
Nachdem durch die vorzeitige Sondertilgung von Kreditverträgen und dem Kauf eines Grundstückes am Kindergarten erhebliche Verschiebungen im Haushalt der Gemeinde zu verzeichnen sind, muss eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden. Bürgermeister Kamm erläuterte die Eckpunkte. Dabei schlugen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer, eine bewusst niedrig angesetzte Kreisumlage und die Vorfälligkeitszinsen für die mit den Überschüssen aus 2011 vorzeitig getilgten Kredite zu Buche. Verschiebungen im Vermögenshaushalt erzeugten ein nicht geplanter Grundstückskauf, der Bau des Feuerwehrhauses sowie vorzeitig erhaltenen Zuweisungen beim Kanalbau. Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den Nachtragshaushalt.
Eine längere Diskussion führten die Räte zur Straßenausbau-Beitragssatzung, welche die Verwaltung auf Empfehlung des Prüfungsverbandes einer Mustersatzung des Gemeindetages anpassen will. Bauamtsleiter Franz Hell erläuterte die bisherigen Satzungen und ging auf den Inhalt der neuen und die Unterschiede zur bestehenden Satzung ein. In den nächsten Jahren müssen mehrere Straßen im Ort wegen ihres schlechten Zustandes ausgebaut werden. Zur anteiligen Finanzierung der Baumaßnahmen durch die Anlieger ist deshalb eine rechtssichere Satzung erforderlich.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD hatten einen Antrag eingebracht, dessen Inhalte Willi Geistanger noch einmal erläuterte. Nach Ansicht der Mehrheit im Gemeinderat wurden die eingeforderten Zusatzpunkte bereits bisher vom Bauamt als Grundvoraussetzung einer Bürgerbeteiligung berücksichtigt; eine Einarbeitung in die Satzung wurde deshalb mit 6:12 Stimmen abgelehnt. Die neue Satzung, bei der die Umlage künftig ausschließlich über die Grundfläche und die Anzahl der Geschoße berechnet wird, wurde dann nach ausgiebiger Debatte einstimmig auf den Weg gebracht.
Zudem wurde eine Änderung des Bebauungsplanes an der Marienwerderstraße Hammer beschlossen. Gegen die Voranfrage für den Neubau eines Dreifamilienhauses am Salinenweg in Eisenärzt wurden keine Einwendungen erhoben. Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet und das Gebäude teilweise unter Denkmalschutz steht, wird der Antrag auf Vorbescheid zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Traunstein weitergeleitet. FK