In seiner Stellungnahme weist das Wasserwirtschaftsamt vorsorglich darauf hin, dass im gesamten Baugebiet keine Untergrundeingriffe mit einer wesentlichen Beeinträchtigung der Schutzfunktion der Grundwasserabdeckung hinnehmbar wären. Das würde zum Beispiel Erdwärmesonden-Bohrungen oder Sickerschächte betreffen. Weiter teilt die Behörde mit, dass in der Umgebung von Zweckham zwei Grundwasseraufschlüsse existieren würden. Im Brunnen Niedling läge der Grundwasserstand bei 42 Meter unter der Geländeoberkante und im Ortsteil Kirchstätt bei 58 Meter unter der Geländeoberkante. Um den Nachweis der ausreichenden Schutzüberdeckung zu führen, wären Bohrungen notwendig, welche auf Grund der Bohrtiefe aufwändig und teuer wären. Die Behörde schätzt die Kosten auf bis zu 50 000 Euro. Diese »horrenden« Kosten, wie sie Johannes Danner (Bürgerliste) bezeichnete, wären nach Angaben von Stadtbaumeister Thomas Gätzschmann aus der Stadtkasse zu begleichen. Unter dem Aspekt, dass die Kosten für die Bohrungen nicht auf die Erschließungskosten angerechnet, sondern vom Steuerzahler getragen werden müssten, bekräftigte Bürgerlistenchef Sepp Winkler seine Haltung im Ausschuss: »Wir bleiben dabei, dass wir nicht weitermachen.« Auch Paul Obermeier (FW) störte sich an den Kosten, die im Falle eines Gutachtens auf die Allgemeinheit umgelegt werden würden.
Ernst Ziegler (SPD) hält die Bedenken des Wasserwirtschaftsamts für übertrieben. »Dass jetzt ein zusätzliches Gutachten gefordert wird, darüber bin ich schon erstaunt. Ich meine, dass eine Bebauung auch ohne zusätzliches Gutachten möglich ist«, sagte Ziegler. Sein Fraktionskollege Christian Stoib war ebenfalls erstaunt über den Hinweis des Amts. »Da passen vielleicht fünf Häuser rein in den Bereich, es geht doch um keine zehn Häuser. Warum brauchen wir jetzt große Gutachten?« Dieselbe Frage stellten sich auch Bernhard Seitlinger und der 2. Bürgermeister Hans Peter Dangschat (CSU). »Hier werden zu viele schwarze Wolken am Himmel herbeigerufen, wenn man die Stellungnahmen sieht«, sagte Dangschat. Man sollte in die Zukunft denken und das Verfahren fortsetzen, forderte er.
Mit 17:12 Stimmen wurde letztendlich beschlossen, das laufende Verfahren nicht einzustellen. Dadurch kann sich der Bauwerber und Antragsteller jetzt berechtigte Hoffnungen auf eine Baulandausweisung machen. Der Antragsteller versucht seit Jahren vergebens, auf seinem eigenen Grundstück neben seinem Anwesen zwei bis drei Baugrundstücke auszuweisen. Auf Empfehlung des Landratsamts hatte sich der Stadtrat im letzten Jahr darauf verständigt, das Verfahren für eine Entwicklungssatzung einzuleiten und damit auch anderen Grundstücksbesitzern in Zweckham die Möglichkeit einer Bebauung einzuräumen.
Mit der Aufstellung einer Entwicklungssatzung hatte die Stadt aber die Rechnung ohne die Bewohner von Zweckham gemacht. Die große Mehrheit lehnt eine zusätzliche Bebauung kategorisch ab. Die Bewohner befürchten, dass durch eine zusätzliche Wohnbebauung die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe eingeschränkt werden könnte und sich durch eine zunehmende Versiegelung die ohnehin bestehende Hochwasserproblematik verschärfen könnte. Sie mahnen auch an, dass eine Entwicklung negative Auswirkungen auf den Dorfcharakter haben könnte und kritisieren die Zersiedelung der Landschaft. Massive Bedenken melden sie bezüglich des Grundwasserschutzes an. Auch befürchten sie, dass durch die Ansiedlung von »Zuagroasten« Ärger vorprogrammiert sei und erinnern an den jüngsten »Kuhglockenstreit« in Holzkirchen.
Nach dem jetzigen Beschluss des Stadtrats muss sich nun der Bauausschuss nochmals mit dem Thema befassen, dann ist wieder der Stadtrat am Zug. ga