Reit im Winkler Gemeinderat will dafür Bebauungsplan für den Ortsteil Blindau ändern
Reit im Winkl – Im Ortsteil Blindau sind derzeit Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen zulässig. Der Gemeinderat hat die Absicht, die Anzahl nun auf drei Wohnungen zu erhöhen und beschloss dazu in seiner jüngsten Sitzung die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans »Blindau«.
Im Bebauungsplan »Blindau« aus dem Jahr 1990 sei bestimmt worden, dass das Bauland als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sei, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU). Nach den damaligen Bestimmungen der Baunutzungsverordnung seien in einem Allgemeinen Wohngebiet Häuser mit maximal zwei Wohnungen zulässig gewesen. Den entsprechenden Paragraphen gebe es aber inzwischen nicht
Jetzt Plus-Zugang kaufen.
Dieser Artikel interessiert Sie?
Lesen Sie weiter als Abonnent oder mit einem Zugangspass.
Sie haben bereits ein Benutzerkonto?
Sie haben bereits die Zeitung oder das ePaper abonniert?
Jetzt mit Ihrer Abonummer registrierenund kostenlosen Zugang erhalten