Reit im Winkler Gemeinderat will dafür Bebauungsplan für den Ortsteil Blindau ändern

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Im Reit im Winkler Ortsteil Blindau sollen zukünftig drei anstatt derzeit zwei Wohneinheiten in einem Wohngebäude zulässig sein. (Foto: Hauser)

Reit im Winkl – Im Ortsteil Blindau sind derzeit Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen zulässig. Der Gemeinderat hat die Absicht, die Anzahl nun auf drei Wohnungen zu erhöhen und beschloss dazu in seiner jüngsten Sitzung die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans »Blindau«.


Im Bebauungsplan »Blindau« aus dem Jahr 1990 sei bestimmt worden, dass das Bauland als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sei, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU). Nach den damaligen Bestimmungen der Baunutzungsverordnung seien in einem Allgemeinen Wohngebiet Häuser mit maximal zwei Wohnungen zulässig gewesen. Den entsprechenden Paragraphen gebe es aber inzwischen nicht

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