Rathauschef Lorenz informierte das Gremium über die derzeit 4702 Asylbewerber im Landkreis Traunstein, von denen 270 in Inzell untergebracht sind, wobei 109 Ukrainer gezählt werden, die in privaten Wohnungen leben. Mit einer Quotenerfüllung von 109 Prozent (bezogen auf die Einwohnerzahl) liegt Inzell aktuell an der zweiten Stelle im Landkreis hinter Altenmarkt (119 Prozent). Dadurch kämen natürlich auch hohe Kosten auf die Gemeinde zu, denn allein schon der Gastschulbeitrag für weiterführende Schulen in Nachbargemeinden und der Bustransfer dürfe nicht unterschätzt werden, so Lorenz.
Geschäftsführer Walter Neudecker gab noch einige Punkte aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung bekannt. So erfolgte eine Vergabe für das Belebungsbeckengebläse der Kläranlage Inzell. Günstigstbieter war die Firma Elektro Ertl GmbH & Co. KG aus Zusmarshausen, die auch den Zuschlag erhielt.
Weiter wurde der Auftrag zur Sanierung des Gehwegs an der Bauhofstraße an die Firma Streicher aus Deggendorf vergeben. Der erste Abschnitt wurde bereits umgesetzt. Auch die Arbeiten für die Sauna im neuen Badepark schreiten voran. Der Zuschlag für die Saunasteuerung ging an das Planungsbüro Stadler.
Behandelt wurde auch ein Bauantrag, der vor einigen Wochen schon einmal abgelehnt werden musste. Beantragt wurde der Neubau einer Doppelgarage am Huttererweg. Dabei plant der Bauherr im Norden des Grundstücks eine Doppelgarage mit einer Grundfläche von rund 49 Quadratmeter und einer Wandhöhe von 2,94 Meter – etwa einen bis eineinhalb Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Die geplante Garage läge außerhalb der Ortssatzung im Außenbereich.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wald ausgewiesen. Tatsächlich ist der Wald aber schon vor Jahren entfernt worden und die Fläche wird als befestigter Parkplatz genutzt, eine Genehmigung dafür liegt nicht vor. Ein ähnliches Bauvorhaben wurde bereits 2016 abgelehnt. Der Bauherr plant die Garage nun aber deutlich kleiner und niedriger als damals. Da es sich um ein Nebengebäude handelt, das innerhalb der Ortssatzung verfahrensfrei wäre, kann hier ausnahmsweise auf eine Erweiterung der Ortssatzung verzichtet werden. Da keine weiteren öffentlichen Belange entgegenstehen, stimmte der Gemeinderat dem Bauantrag zu. Vom Landratsamt wurde das Vorhaben bereits positiv beurteilt. Eine Abstandsflächen-Übernahme liegt vor. hw


