Wie den Ausführungen von Gerhard Wiens zu entnehmen war, werden bei wiederkehrenden Beiträgen die jährlich anfallenden Kosten in einem bestimmten Abrechnungsgebiet auf alle Grundstücke in diesem Gebiet verteilt. Damit entfallen die einmaligen hohen Beiträge und werden auf bis zu fünf Jahre verteilt. Auch weiter entfernte Grundstückseigentümer, die die ausgebaute Straße mitbenutzen, werden an den Kosten beteiligt. Bei der Festlegung eines Abrechnungsgebietes müsse die Stadt auf eine Trennung des Gebietes beispielsweise durch einen Fluss oder Bahnlinien darauf achten, damit der direkte Nutzen zu der ausgebauten Straße vorliege. Bei diesen und weiteren Modalitäten gebe es sowohl Gewinner als auch Verlierer: Während beispielsweise die Anlieger der erneuerten Straße davon profitieren würden, wären alle übrigen Anlieger in der Einheit die Verlierer. Ein Argument das dafür sprechen würde, wären die niedrigen Beiträge, in der Regel ein dreistelliger Betrag. Gleichzeitig müsste aber für Straßen, die nicht ausgebaut werden, mitbezahlt werden.
Ziel der bayerischen Staatsregierung sei es, die Beitragssatzung flächendeckend einzuführen, sagte Wiens. Die Stadt München sei davon nicht ausgeschlossen. Im Landkreis Traunstein verfügen 12 von 35 Gemeinden und Städten über keine solche Satzung. Der Druck auf die Gemeinden, eine Ausbaubeitragssatzung einzuführen, wächst aber zusehends.
Die Stadt Traunreut wollte die Satzung ursprünglich abschaffen und hatte dies auch per Stadtratsbeschluss bekräftigt. Vom Landratsamt Traunstein wurde der Beschluss jedoch beanstandet, worauf die Stadt Traunreut gegen das Landratsamt geklagt hatte. Das Landratsamt bekam aber Recht und in weiterer Instanz stellte die Stadt Traunreut wegen zu geringer Erfolgsaussichten das Verfahren ein. ga