In dem Wohn- und Geschäftshaus an der Robert-Bosch-Straße befinden sich neben Büros und einem zahntechnischen Labor auch acht Wohngruppen der Lebenshilfe. Die Spielhalle sollte im Erdgeschoß eingerichtet werden, in dem sich früher ein Fliesengeschäft befand. Sieben Stellplätze stünden bereits zur Verfügung, drei weitere hätte die Antragstellerin nachweisen müssen.
Die Antragstellung sah eine Spielhalle mit einer Spielfläche von 147 Quadratmetern vor und war damit als kerngebietstypisch einzustufen und somit in einem Dorfgebiet grundsätzlich nicht zulässig. Die Antragstellerin soll zwar bereits mündlich angekündigt haben, die Spielfläche gegebenenfalls auf 100 Quadratmeter zu reduzieren. Die Stadtverwaltung befürchtet aber, dass das Vorhaben die Umgebung beeinträchtigen könnte und empfahl dem Ausschuss, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Nächtlicher Betrieb hätte gestört
In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass sich das Vorhaben nach Art der baulichen Nutzung nicht in die Umgebung einfüge, weil weder das Anwesen mehrheitlich noch die Umgebung generell durch Gewerbe geprägt seien. Bei einer Spielhalle sei davon auszugehen, dass sie auch nachts im Betrieb sei. Nächtliche An- und Abfahrten würden im Quartier als störend empfunden und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse beeinträchtigt werden.
Außerdem sei die Lage an einer Hauptverkehrsstraße und am Ortseingang aus ortsplanerischer Sicht nicht wünschenswert. In der Folge sei auch mit entsprechend auffälligen Werbeanlagen zu rechnen.
Weiter weist die Verwaltung darauf hin, dass die Zulassung einer Spielhalle auch zu einem städtebaulich unerwünschten sogenannten »Trading-Down-Effekt« (Wertverlust bei eigenen und umliegenden Immobilien) führen würde. Außerdem werde ein Bezugsfall geschaffen. Folgeanträge ähnlicher Art, die dann nicht mehr abgelehnt werden könnten, seien zu erwarten. ga