Laut Anklageschrift war der inzwischen 61-Jährige aus Altenmarkt vom 15. Oktober 2022 bis zu seinem Rücktritt am 21. Juli 2024 erster Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Traunstein. Er übernahm nach einer schweren Erkrankung des damaligen Schatzmeisters schrittweise auch dessen Aufgaben. Per Beschluss ermächtigte ihn der Vorstand Mitte Oktober 2022, eine »Handkasse« zu führen. Gleichzeitig bekam er 5000 Euro für die Handkasse und eine Option zum Auffüllen mit Geld vom Konto des Kreisverbands. 14-mal hob der Vorstand Beträge für die Handkasse ab, insgesamt 14 500 Euro. Damit beglich er wahrscheinlich drei Rechnungen eines Baumarkts von insgesamt 211,08 Euro. Über den »Rest« von 14 288,92 Euro gibt es keinerlei Abrechnungen und Belege.
Ausgaben für Wahlkampf beglichen
Der gelernte Maurer und Fliesenleger, der aktuell als Staplerfahrer arbeitet, räumte die Taten am Donnerstag unumwunden ein. Er habe die Beträge jedoch nicht für sich privat verwendet, sondern Ausgaben für den Landtagswahlkampf der AfD im letzten Jahr in vielen Kommunen Bayerns beglichen. Er sei damals für den AfD-Landesverband tätig gewesen. Sein eigener Wahlkampf sei darüber zu kurz gekommen, schilderte der 61-Jährige.
In vielen Städten und Dörfern hätten Plakate geklebt werden müssen. Jedem Helfer habe er 50 Euro gegeben – ohne Quittung. Abends habe er die Leute manchmal an einen Imbissstand oder in ein Lokal eingeladen. Einem Mitvorstand habe er für Soziale Medien 800 und 400 Euro ausgehändigt, Geschenkkörbe für Mitglieder besorgt, eigene Plakate und Flyer mit etwa 1600 Euro aus der Handkasse bezahlt. Für seinen persönlichen Wahlkampf habe er privat rund 30 000 Euro ausgegeben, beteuerte der Angeklagte. Außerdem sei er »völlig überlastet« durch den Arbeitsaufwand und »körperlich am Ende« gewesen. Das Amt des Stadtrats in Traunreut und als Kreisrat habe er »oft schleifen lassen«. Seit drei Monaten habe er »wieder Kraft gefunden«.
»Ich will den Schaden wieder gutmachen«
Seine berufliche Situation sei wieder stabil, informierte der Angeklagte. Und weiter: »Es tut mir leid, dass ich Mist gebaut habe. Ich will den Schaden wieder gutmachen.« Kontakt habe er keinen mehr zur AfD, fuhr der 61-Jährige fort. Er sei vor drei Monaten ausgetreten und gehöre nur mehr dem Stadtrat Traunreut an, jedoch als fraktionsloses Mitglied.
Nachdem der neue Vorstand den AfD-Funktionär im letzten Jahr nicht mehr erreichen konnte, wurde Strafanzeige wegen Untreue erstattet. Die Kripo Traunstein ermittelte. Die Richterin hatte viele Fragen, etwa, warum der Angeklagte alle Kontaktversuche des Kreisverbands ignoriert habe. Die Antwort war: »Ich wollte einfach meine Ruhe haben.«
Nur Kripobeamtin musste aussagen
Das Gericht hatte am Donnerstag eine Reihe von Zeugen geladen. Nach einem Rechtsgespräch entließ die Richterin alle bis auf eine Kripobeamtin, die über ihre Ermittlungen informierte. Im Fokus sei die Bar-Kasse gestanden. Der Angeklagte sei von Zeugen als »schlampig« bezeichnet worden. Das Bundeszentralregister des 61-Jährigen wies zwei Einträge auf, darunter eine Geldstrafe wegen Betrugs, die das Gericht letztlich in das Urteil einbezog. Staatsanwalt Martin Brunner betonte, der Fall sei klar, die Anklageschrift durch das Geständnis verifiziert. Strafmindernd wertete er auch die Einsicht des Angeklagten, der aus wirtschaftlicher Not gehandelt habe. Strafschwerend seien die Vorahndungen und der hohe Schaden. 15 Monate Strafe seien angemessen, Bewährung angebracht angesichts der positiven Sozialprognose. Der Angeklagte habe sein Leben »wieder in Ordnung gebracht«. Während der Staatsanwalt eine Bewährungsauflage von 2 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung forderte, bat Verteidiger Michael Vogel, darauf zu verzichten. Der Kreisverband habe seinem Mandanten die Tat leicht gemacht. Eine Strafe von unter zwölf Monaten mit Bewährung sei ausreichend. Im »letzten Wort« bedauerte der 61-Jährige.
Einig mit Staatsanwalt und Verteidiger ging das Gericht im Schuldspruch. Der Angeklagte hätte Belege und Rechnungen beibringen müssen – gemäß seiner »Vermögensbetreuungspflicht« gegenüber dem Kreisverband. Gelder dürften »nicht einfach weg sein und niemand weiß, wo sie geblieben sind«. So könne man nicht mit Geldern des Kreisverbands umgehen. Dem Angeklagten legte die Richterin ans Herz: »Sie sind jetzt auf einem guten Weg und machen einen stabilen Eindruck. Jede Unterstützung durch Bewährungshelfer und Schuldnerberatung ist sinnvoll, damit Sie alles regeln können.« kd