Eine Biogasanlage
Bildtext einblenden
Foto: M. Gambarini/dpa-Archiv

Biogasanlage in Bergen: Auf der Suche nach dem richtigen Standort

Bergen – Die Situation scheint verfahren im Ortsteil Hausen. Ein Landwirt möchte eine Kleinbiogasanlage bauen, die Nachbarn fürchten Gestank und Gefahren, den Wertverlust ihrer Grundstücke sowie den Verlust von Lebensqualität (wir berichteten).


Zuletzt hatte das Landratsamt die Genehmigung zurückgestellt, weil man die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die ebenfalls geplante Stallerweiterung abwarten wollte. Nachbarn hatten auch dagegen geklagt. Doch wies das Gericht diese Klagen als unbegründet zurück. Die Geruchsemissionen seien für die Nachbarn zumutbar, befand das Gericht. Beide Kläger haben ihre Klagen daraufhin zurückgenommen, bestätigte das Landratsamt auf Anfrage des Traunsteiner Tagblatts. Das bedeutet, der betreffende Landwirt darf seinen Stall für 250 ausgewachsene Tiere ausbauen.

Noch nicht abschließen können habe man aber bisher die Änderungspläne des Landwirts für die Maschinenhalle, die er 2001 gebaut hatte, so der Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt, Christian Nebl. 2013 sei ein Anbau genehmigt worden. Daraufhin habe der Landwirt in die Halle eine Trocknungsanlage für Heu und Hackschnitzel eingebaut.

Probleme gab es daraufhin mit einem Nachbarn, der sich vom Lärm der Trocknungsanlage gestört fühlte. Messungen hätten aber einen Wert von unter 39 dB ergeben – erlaubt seien tagsüber 60 dB, nachts 45 dB, so Nebl weiter.

Das größere Problem aber sei der Dachüberstand zum Nachbargrundstück hin. Denn wegen des Dachüberstands fielen die nach der Bayerischen Bauordnung geforderten Abstandsflächen zum Teil auf das Nachbargrundstück, erklärte Nebl. Das sei natürlich ohne Zustimmung des Nachbarn nicht machbar.

Daher habe das Landratsamt bereits 2015 den Rückbau des Dachüberstands gefordert. Dagegen wiederum hatte der Landwirt eigene Pläne eingereicht. »Da ginge es jetzt noch um ein bis zwei Quadratmeter Abstandsflächen, aber da konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Und so war auch die beantragte Tektur bisher nicht zum Abschluss zu bringen«, erklärte Nebl.

Unabhängig davon erachtet das Landratsamt das Vorhaben Kleinbiogasanlage aber nach wie vor nicht als genehmigungsfähig, zumindest nicht am bisher vorgesehenen Standort. »Hierzu müsste eine weitergehende Geruchsbegutachtung erfolgen und aus Gründen der nachbarlichen Rücksichtnahme ein Abrücken des Fermenters und des Gärrestelagers von der Grundstücksgrenze gefordert werden«, so Pressesprecher Roman Schneider.

Dazu habe der Landwirt inzwischen aber zugesagt, sich mit seinen Planern um eine für alle Seiten verträgliche Lösung zu bemühen, so Schneider. coho

Mehr aus der Stadt Traunstein