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Wegen Vergewaltigung sechseinhalb Jahre hinter Gitter

Zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilte die Neunte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller einen 27-Jährigen. Er soll seine frühere 37-jährige Freundin zweimal in deren Wohnung in Traunstein vergewaltigt sowie mehrmals körperlich verletzt und genötigt haben.


Die 37-Jährige und der abgelehnte Asylbewerber aus den Palästinenser-Gebieten hatten von Dezember 2021 bis Oktober 2022 in einer Beziehung mit häufigen Streitigkeiten und viel Eifersucht des Mannes gelebt. Zu der ersten Vergewaltigung sei es nach einem Streit und körperlichen Angriffen auf die Lebensgefährtin am 11. September 2022 gekommen. Zum zweiten Mal tat er ihr am 5. November 2022 sexuelle Gewalt an. Nach Schlägen in das Gesicht und Würgen bis an den Rand der Bewusstlosigkeit erzwang er den Geschlechtsverkehr. Die Vergewaltigungen der 37-Jährigen hatte der 27-Jährige in dem Prozess bis zuletzt geleugnet. Der dritte Vorwurf der Anklage von Staatsanwältin Sophie Schützwohl galt einem körperlichen Angriff am Abend des 25. Dezember 2022. Dabei verlor seine Lebensgefährtin durch Zuhalten von Nase und Mund kurz das Bewusstsein und durchlitt Todesängste, wie sie im Zeugenstand berichtete. Schlimmeres verhinderte damals die Polizei, die von den Nachbarn gerufen worden war.

Die Neunte Strafkammer gelangte im Urteil zu Vergewaltigung in zwei Fällen sowie mehrfacher Körperverletzung und Nötigung sowie Hausfriedensbruch. Der Tatnachweis beruhe auf den Angaben der 37-Jährigen, erläuterte Vorsitzende Richterin Barbara Miller. Deren Aussage sei konstant und erlebnisbasiert, das Geschilderte nicht lebensfremd gewesen. Das Gericht sehe die Zeugin als glaubhaft an. Eine klassische Situation mit »Aussage gegen Aussage« liege nicht vor, gebe es doch weitere Indizien für die Richtigkeit der Opferangaben.

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Aussage des Angeklagten »in mehreren Punkten als widerlegt«. Er habe das Gericht zum Beispiel belogen hinsichtlich der Vermögensverhältnisse seiner Familie. Miller betonte: »Durch den verlesenen Chatverkehr hat die Glaubhaftigkeit der Geschädigten gewonnen, die des Angeklagten verloren.« Auch die Verletzungen der 37-Jährigen an Gesicht und Händen passten in das Bild, ebenso die Aussage einer anderen früheren Freundin des 27-Jährigen, die er massiv eingeschüchtert haben soll. Die 24-Jährige habe noch immer Angst vor ihm. »Das Gericht hat keinen Zweifel, dass die Geschädigte die Wahrheit gesagt hat«, unterstrich die Vorsitzende Richterin.

In der Strafzumessung rechnete sie dem 27-Jährigen positiv an, sein Leben mit einer Alkoholtherapie wieder in den Griff bekommen zu haben. Für ihn sei zu werten, dass ihm die Geschädigte immer wieder verziehen habe. Andererseits weise er sieben Vorstrafen im Bundeszentralregister auf und sei zu den Tatzeiten unter offener Bewährung gestanden. Weiter habe er bei den drei Vorfällen jeweils mehrere Delikte realisiert.

Sichtlich betroffen reagierte der 27-Jährige auf der Anklagebank auf das Urteil. Sein Verteidiger, Stefan Neudecker aus Traunstein, hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwältin Sophie Schützwohl hatte sechseinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Dem hatte sich Opferanwalt Manfred Kösterke aus Traunstein angeschlossen. kd

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