»Tendenz zu Dominanz und Übermacht«

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Zehn Jahre Gesamtfreiheitsstrafe forderte die Staatsanwältin vor dem Landgericht Traunstein für einen vierfach einschlägig vorgeahndeten, 28-jährigen Rosenheimer, zwei Jahre mit Bewährung hingegen der Verteidiger. Die Zweite Jugendkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler erkannte auf drei Jahre Freiheitsstrafe. Bezüglich der Vergewaltigung einer 19-Jährigen, welche die Anklägerin im Plädoyer bejaht hatte, erteilte das Gericht Freispruch zu Lasten der Staatskasse.


Zum Auftakt der Hauptverhandlung hatte der Angeklagte mit Verteidiger Andreas Leicher drei der vier ihm von Staatsanwältin Franziska Mitterer zur Last gelegten Tatkomplexe eingeräumt, nur die Vergewaltigung bestritten. Der 28-Jährige war 2019 vom Landgericht Paderborn wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern sowie Kinderpornografie unter Einbezug von zwei weiteren Vorstrafen zu einer

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