Die Bundeswehr hat gute Gründe für die Baumaßnahme. Einige Fahrzeuge der GebJgBrig 23 sind groß. Und insbesondere muss auch sichergestellt werden, dass der Begegnungsverkehr reibungslos vonstatten geht. Die Bundeswehr ist der Bauherr des Projekts , das Staatliche Bauamt Traunstein begleitet sie. »Zu den Kosten des laufenden Projekts können derzeit keine Angaben gemacht werden«, so Schmaus.
Im Brennpunkt steht die Zufahrt zum Übungsgelände, die von der Kreisstraße TS 1 abzweigt und dann bis zur Fahrzeugwaschanlage führt.Der Ausbau der Hauptzufahrt sei seit 2017 in Planung, so der Presseoffizier. Und im Mai dieses Jahres sei die Bundeswehr schließlich in die Umsetzung gegangen. Die Baumaßnahme gehe voraussichtlich im nächsten Monat zu Ende. Die Zufahrt liege »komplett auf Bundeswehrgelände.« Der Ausbau der Straße sei eine »allgemeine Baumaßnahme gemäß den Vorgaben der Bundeswehr«, so der Hauptmann. Mit der Erweiterung des Geländes um den sogenannten Reichsberger Bogen hat sie seinen Angaben zufolge nichts zu tun. »Die Vergrößerung des Übungsplatzes ist seit letztem Jahr abgeschlossen«, berichtete Schmaus.
Die Bundeswehr hatte die Pläne für die Erweiterung des Standortübungsplatzes vor vier Jahren bekannt gegeben. So teilte sie 2021 mit, dass sie den Reichsberger Bogen mit einbeziehen werde – womit 43 Hektar hinzukommen und die Gesamtgröße damit dann auf 190 Hektar steigt. Mit dem Zugewinn eröffne sich die Möglichkeit, wie die Bundeswehr seinerzeit ausführte, den Übungsbetrieb insbesondere mit dem Gepanzerten Transportkraftfahrzeug (GTK) Boxer zu verbessern.
Mit der Erweiterung des Übungsgeländes einher ging eine Umwidmung: Die Gebirgsjägerbrigade verwandelte den »Militärischen Bereich« in einen »Militärischen Sicherheitsbereich«. Die Folge insbesondere war, dass ein generelles Betretungsverbot für Zivilsten in Kraft trat – was einigen Bürgern in Kammer, die außerhalb des Übungsbetriebs immer wieder einmal einen Abstecher in das Gelände unternommen hatten, missfiel.
Das generelle Betretungsverbot werde, wie Schmaus nun berichtete, »durch unregelmäßige Kontrollen überwacht«. Verstöße gegen das Betretungsverbot müssten grundsätzlich zur Anzeige gebracht werden. »Es kommt zum Teil zu Missachtungen des Betretungsverbots, die aber nicht statistisch erfasst werden«. Und der Presseoffizier sagte auch: »Durch regelmäßige Kontrollen konnten diese Vorfälle in den letzten Jahren und Monaten deutlich reduziert werden.« pü