Die erste Festnahme führten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Bahnhof Freilassing bereits in den frühen Morgenstunden durch. Bei Grenzkontrollen überprüfte die Bundespolizei einen 54-jährigen Italiener. Dieser wurde durch die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Nötigung gesucht. Die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro konnte er nicht zahlen, sodass er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Hier wird er für 20 Tage eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Ebenfalls am Bahnhof in Freilassing ging ein 33-jähriger Rumäne in das Fahndungsnetz der Bundespolizisten, nachdem er am Vormittag mit einem Fernverkehrszug einreisen wollte. Die Kontrollkräfte stellten gleich zwei Haftbefehle gegen ihn fest. Die Staatsanwaltschaft Mannheim suchte wegen Hehlerei nach dem Mann, gegen den vom Amtsgericht Mannheim ein Strafbefehl (200 Euro Geldstrafe, alternativ 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) erging. Aber auch die Staatsanwaltschaft Hagen suchte nach dem 33-Jährigen. Wegen besonders schweren Falls des Diebstahls wurde gegen den Rumänen vom Amtsgericht Hagen mittels Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro oder 160 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Er befindet sich nun für längere Zeit in einer Justizvollzugsanstalt.
2400 Euro Geldstrafe lautete auch die Entscheidung des Amtsgerichts Nördlingen gegen eine 44-jährige Kroatin, die von der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Körperverletzung gesucht wurde. Sie versuchte, mit einem Fernreisebus über die A8 nach Deutschland einzureisen und wurde von Einsatzkräften der Bundespolizei kontrolliert. Sie konnte den geforderten Betrag nicht aufbringen und wurde daher in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um die 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.
An der Autobahnausfahrt Siegsdorf-West auf der A8 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Freilassing einen 31-jährigen Rumänen und stellten gleich mehrere Fahndungstreffer fest. Von der Staatsanwaltschaft Mannheim erging ein Haftbefehl gegen den 31-Jährigen wegen Diebstahls. Die vom Amtsgericht Mannheim verhängte Freiheitsstrafe von 40 Tagen hätte durch Zahlung von 1200 Euro abgewendet werden können. In zwei Fällen suchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach rechtskräftigen Entscheidungen des Amtsgerichts Leonberg wegen Beleidigung nach dem Mann. Die Strafen in Höhe von 3800 Euro und 1400 Euro konnte der Rumäne nicht zahlen, sodass er für weitere 130 Tage in Haft verbleiben muss. In einem weiteren Fall sucht die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Bedrohung nach dem 31-Jährigen Rumänen. Da er die geforderten Geldstrafen nicht zahlen konnte, ist seine postalische Erreichbarkeit nun eine Justizvollzugsanstalt.
In der Nacht setzten sich die Fahndungserfolge fort. Ein 35-jähriger Rumäne wurde am Mittwoch gegen 1 Uhr als Insasse eines Reisebusses bei Grenzkontrollen auf der A8 festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt suchte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nach dem Mann, der nach rechtskräftiger Entscheidung des Amtsgerichts Bensheim 2700 Euro Geldstrafe oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu leisten hatte. Der Rumäne konnte den Betrag nicht aufbringen. Das hätte ihm auch wenig genützt: In einem weiteren Fall suchte das Amtsgericht Bensheim nach dem 35-Jährigen und erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen gewerbsmäßigen Betruges. Er wurde daher verhaftet und durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.