Nach Angaben der Polizei kontrollierten die Beamten den 48-Jährigen als Insassen eines Fernreisebusses.
Gegen den 48-Jährigen liegen zwei Strafbefehle des Amtsgerichts Leipzig vor: Zum einen wurde er wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, die seit Oktober 2024 rechtskräftig ist. Zum anderen muss er aufgrund gefährlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen; dieser Strafbefehl ist bereits seit April 2024 rechtskräftig.
Da der Mann die geforderten Geldstrafen nicht begleichen konnte, ordnete das Gericht jeweils die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe an. Die Bundespolizisten brachten den 48-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt. fb