Organisiert wurde der Infotag bei Palling von den Maschinenringen Traunstein und Laufen sowie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein (AELF).
Michael Kirchstetter, Pflanzenbau-Berater am AELF, klärte über die Regelungen auf: »Beim Ausbringen der Gülle auf bestelltes Ackerland muss bereits seit 2020 bodennahe, streifenförmige Ausbringtechnik eingesetzt werden.
Für Grünland und Kleegras gelten diese Vorgaben künftig ab Februar 2025.« Kleinbetriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche sind generell von der Pflicht zur bodennahen Gülleausbringung ausgenommen. (Foto: AELF Traunstein)