Neue EU-Altkleider-Verordnung sorgt für Verwirrung – Löchrige Socken gehören nach wie vor in den Restmüll

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Aussortierte Kleidung sollte in einem Kleider-Container entsorgt werden. Nicht mehr Tragbares wie löchrige Socken oder verschmutzte Bekleidung gehören aber weiter in den Restmüll, ganz so, wie auch bisher schon. Daran ändert auch die neue EU-Verordnung nichts. Foto: dpa-tmn

Für einige Verwirrung sorgt derzeit die neue Regelung der EU für eine »nachhaltigere Kreislaufwirtschaft für Textilien«. Denn darin heißt es, nicht mehr tragbare Altkleider dürften seit 1. Januar nicht mehr im Restmüll, sondern müssten in Altkleidercontainern entsorgt werden. Wohin also mit durchlöcherten Socken oder T-Shirts mit Lack-Flecken?


»Ziel ist es, die Recyclingquote zu erhöhen und die Textilindustrie insgesamt umweltfreundlicher zu gestalten«, erklärt dazu Pressesprecher Michel Reithmeier vom Landratsamt Traunstein, das für die Abfallwirtschaft zuständig ist. Die »EU-Abfallrahmenrichtlinie« wurde zum 1. Januar in das Kreislaufwirtschaftsgesetz übernommen und gelte somit grundsätzlich auch in Deutschland. Laut einer Studie

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