Der BGH habe die Revision des Verurteilten als unbegründet verworfen, heißt es in dem BGH-Beschluss. Der Mann verbüßt jetzt seine Strafhaft. Im Prozess hatte er geschwiegen. Das Schwurgericht hatte umfangreich Beweise erhoben und war am Ende des Verfahrens aufgrund zahlreicher Indizien von der Schuld des Mannes überzeugt.
Dem Urteil zufolge klingelte der Mann am 13. Mai vergangenen Jahres an der Wohnungstür seines Konkurrenten in Rosenheim und kippte ihm, als dieser öffnete, einen halben Liter Flusssäure über Oberkörper und Gesicht. In dem Notruf war zunächst von einem Angriff mit einer unbekannten Substanz die Rede – der Täter war flüchtig.
Das Opfer erlitt laut Landgericht erhebliche Verletzungen und Verätzungen, die den 32-Jährgen bis heute in der Lebensführung beeinträchtigten. Seine Sehkraft auf dem rechten Auge sei infolge des Angriffs auf ein Minimum beschränkt, ein eigenständiges Leben sei ihm nicht möglich, fasste das Gericht zusammen.
Nur weil er selbst nach dem Angriff sofort Dekontaminationsmaßnahmen ergriffen und die Säure abgewaschen habe, sei er nicht gestorben.
Der verurteilte Mann habe mit dem Angriff die Beziehung des Mannes zu seiner Ex-Freundin beenden wollen, erläuterte das Landgericht. Persönlich habe er sein Opfer nicht gekannt. Er habe, zu diesem Schluss kam das Landgericht Traunstein in seinem Urteil vom Februar, die Beendigung der Beziehung nicht verarbeitet.
»Das Schwurgericht hat umfangreich in der Sache Beweis erhoben und sich aufgrund zahlreicher Indiztatsachen von der Schuld des Verurteilten überzeugt«, schreibt das Landgericht in einer Pressemitteilung. Die Revision des Verurteilten sei vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10. Juli verworfen worden. fb