Die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) hatte dazu bereits im September 2021 einen Bauantrag gestellt, für den die Gemeinde eine Zurückstellung beantragt hatte. Diese war im Juli 2022 vom Landratsamt auch genehmigt worden. Weil nun die Zurückstellungsfrist ausläuft, soll durch eine Verlängerung Zeit gewonnen werden, um die laufenden Grundstücksverhandlungen für einen von der Gemeinde vorgeschlagenen Ersatzstandort abzuschließen.
Bürgermeister Thomas Kamm erläuterte angesichts der vielen Besucher, die zu dieser Gemeinderatssitzung gekommen waren, den Werdegang des laufenden Verfahrens und die Schwierigkeiten, mit den Betreibern einen Konsens zu finden. Mit ihrem Mobilfunkkonzept als Grundlage für die Schaffung einer sicheren Mobilfunkversorgung aber auch bezüglich des optimalen Standorts im Hinblick auf den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung versucht die Gemeinde seit Jahren in den Dialog mit den Betreibern zu gehen. Das gelinge laut Kamm leider nicht immer in allen Fällen. Prämisse der Gemeinde sei in enger Zusammenarbeit mit ihren Beratern Dr. Herkner und Dr. Nießen, den optimalen Standort zu finden und ihn dann für alle drei Mobilfunkanbieter zu nutzen.
Der von der Telekom geplante Standort in Hammer an der Roten Traun liegt im Überschwemmungsgebiet und an einer der tiefsten Stellen des Tals. Er wird daher und aus weiteren Gründen auch von den Genehmigungsbehörden als nicht umsetzbar eingestuft. Einen von der Gemeinde und ihren Partnern vorgeschlagenen Alternativstandort in Unterwagenau, der auch vom Grundstückseigentümer mitgetragen würde, sieht nun aber das Landratsamt kritisch, da er an das Wasserschutzgebiet der Stadt Traunstein angrenzt. Um diese Differenzen klären zu können und den Betreiber im Dialog von den Vorteilen, auch in Bezug auf die Versorgung entlang der Bundesstraße, zu überzeugen, möchte man nun die mögliche weitere Zurückstellung für acht Monate nutzen.
Einstimmig schloss sich der Gemeinderat dem Antrag zur Verlängerung der Zurückstellung an. Eine ausführliche Begründung wird noch in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt der Gemeinde erarbeitet.
FK