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Das wurde am 21. September 1897 berichtet

Traunstein. Von staatlicher Behörde begünstigter unlauterer Wettbewerb im Gewerbe? – Im Güterhallenneubau der Station Traunstein kommt unter vielem anderen auch ein Bodenbelag aus Eisenblech in Anwendung, welcher in den betreffenden Submissionsbeschreibungen 3 mm stark bedungen ist.


Dieser Bodenbelag wird z. Z. angebracht und mißt oberflächlich gemessen 21/2 mm. Angenommen, die Bleche messen 23/4 mm, so macht schon diese kleine Maßdifferenz für genannten Bodenbelag in Geld ausgedrückt rund einhundert Mark im Ankaufspreise aus.

Ohne nun jemand nahe treten zu wollen, drängt sich einem die Frage auf: Warum wird das dem ausführenden Meister (der allerdings bekanntlich »Bahn-Günstling« sein soll) nicht zurückgewiesen? Es ist nicht anzunehmen, daß dieser leicht erkennbare Maßunterschied von betreffender Bauleitung nicht gesehen worden wäre und ergibt sich daraus, daß in Folge solcher Unregelmäßigkeiten ein Submittieren bei Bahnarbeiten von Meistern, welche es mit Ausführung ihrer Arbeiten gewisenhaft nehmen, vollständig zwecklos ist.

Zum besseren Verständnis auch für Laien im Subnmissions-»Unwesen« noch die Beifügung, daß bei der betreffenden Submission 4 hervorragende Meister bezw. Firmen mit zwischen 5–51/4 Prozent Abgebot ihre Offerte einreichten, während der ausführende Rosenheimer Schlossermeister die Arbeit mit 171/10 Prozent Abgebot übertragen erhielt. Jeder weitere Kommentar vorerst überflüssig.