Buß- und Bettag
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Für evangelische Christen hat der Buß- und Bettag eine große Bedeutung. (Symbolbild) Foto: Pia Bayer/DPA
Klassenzimmer
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Die Stühle bleiben oben, das Klassenzimmer ist leer: Am Buß- und Bettag müssen Bayerns Schüler nicht zum Unterricht. (Symbolbild) Foto: Sven Hoppe/DPA

Wer hat am Buß- und Bettag frei – und wer nicht?

Nürnberg/München (dpa/lby) - Schüler müssen nicht in den Unterricht, aber Läden, Behörden, Fabriken oder Praxen haben ganz normal offen. Darum ist der Buß- und Bettag eine ziemlich komplizierte Angelegenheit im Feiertagskalender.


Ein offizieller Feiertag ist der Buß- und Bettag seit drei Jahrzehnten nicht mehr. Aber ein ganz normaler Arbeitstag auch nicht. Der Tag schafft für viele Familien ein Betreuungsproblem, Lehrerinnen und Lehrer sehen sich Vorurteilen ausgesetzt. Und die evangelische Kirche? Betont, wie wichtig dieser Tag auch heute noch ist.

Buß- und Bettag – worum geht's eigentlich?

»Der Buß- und Bettag ist für evangelische Christinnen und Christen ein Tag der Besinnung und Neuorientierung im Leben«, heißt es bei der bayerischen Landeskirche (ELKB). »Der Gedenktag dient dem Nachdenken über individuelle und gesellschaftliche Irrtümer wie beispielsweise Fremdenhass, Umweltzerstörung und die Ausgrenzung von Armen und Obdachlosen.« 

Der Tag geht auf das 16. Jahrhundert zurück. In diesem Jahr steht er unter dem Motto: »Ich bin da, wenn du mich brauchst.« Die Gottesdienst-Angebote würden gut angenommen, heißt es: Das zeige, »dass der Bußtag im Leben vieler Menschen nach wie vor tief verwurzelt ist«.

Warum ist der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag mehr? 

Bis 1994 war der Tag, der immer auf den Mittwoch vor dem Totensonntag fällt, gesetzlicher Feiertag. Dann wurde er zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung aufgegeben – mit Ausnahme in Sachsen: Dort ist er weiterhin ein offizieller Feiertag.

Wie ist der Tag in Bayern geregelt?

Im Freistaat wurde für den Buß- und Bettag ein kompliziertes Konstrukt für die Schulen geschaffen: Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht. Das stellt viele Familien vor die Herausforderung, eine Betreuung zu organisieren. Nicht jeder kann freinehmen, nicht überall gibt es Betreuungsangebote. Manche Arbeitgeber bieten einen »Kindermitbringtag« – aber das funktioniert längst nicht überall. 

Der Tag ist staatlich geschützt. Das heißt: Evangelische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben das Recht, auch in der Arbeitszeit einen Gottesdienst zu besuchen. »Bei Lehrkräften besteht aber die Besonderheit, dass sie wegen der Aufrechterhaltung des Unterrichts nicht problemlos einen Tag freinehmen können. Sie würden damit gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern ungleich behandelt. Um dies zu vermeiden, entfällt der Unterricht an den Schulen«, erläutert ein Sprecher des Kultusministeriums.

Kein Unterricht, aber trotzdem Arbeit für die Lehrerschaft?

Unterrichtsfrei, aber nicht dienstfrei – das gilt für Bayerns Lehrerinnen und Lehrer am Buß- und Bettag. Es gebe Fortbildungen oder Konferenzen, betont Simone Fleischmann, Chefin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV). Doch das weiß längst nicht jeder in der Bevölkerung. 

Fleischmann sieht jedes Jahr eine gewisse »Neid-Diskussion«, weil viele davon ausgehen, dass die Lehrkräfte frei hätten an dem Tag. Was nicht stimme: »Wir bilden uns weiter.« In der Diskussion um den Tag kritisiert sie, dass der Lehrerschaft der schwarze Peter zugeschoben werde. Dabei sei es Aufgabe der Staatsregierung, wie der Tag ausgestaltet wird.

Gibt es Ideen?

Der Bayerische Elternverband (BEV) schlägt vor, den unterrichtsfreien Buß- und Bettag abzuschaffen – und dafür den Freitag nach Christi Himmelfahrt freizugeben. So hätten Familien ein langes Wochenende. Doch BEV-Vorsitzender Martin Löwe sagt auch: Eine mögliche Änderung sei alles andere als »trivial«, gehe es doch nicht nur ums Schulrecht. Denn beispielsweise würden die Kirchen sicher unbedingt am staatlich geschützten Tag festhalten wollen. Würde man nur den Aspekt »unterrichtsfrei« abschaffen, drohten Verfassungsbeschwerden, weil Lehrkräfte nicht mehr problemlos den Gottesdienst besuchen könnten.

Forderungen aus der evangelischen Kirche, den Buß- und Bettag wieder zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen, waren in den vergangenen Jahren nicht zu hören. So dürfte alles bleiben, wie es derzeit ist.

© dpa-infocom, dpa:251116-930-298406/1

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