Prozessbeginn gegen russischen Staatsangehörigen
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Im Prozess bereute der Mann seine Tat. (Archivbild) Foto: Peter Kneffel/DPA

Mord an Ukrainern in Murnau: Urteil rechtskräftig

München (dpa) - Der Fall sorgte im vergangenen Jahr für Aufsehen: Ein Russe tötete in Murnau zwei Ukrainer. Der Mann legte Revision ein, überzeugte den Bundesgerichtshof allerdings nicht.


Das Urteil gegen einen Russen wegen des Mordes an zwei Ukrainern im oberbayerischen Murnau ist rechtskräftig. Der Angeklagte hatte Revision eingelegt, die vom Bundesgerichtshof allerdings vergangene Woche verworfen wurde. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft kein Rechtsmittel eingelegt hatte, ist das Urteil nun rechtskräftig geworden, wie das Oberlandesgericht München mitteilte. 

Das Landgericht München II hat den 58-Jährigen im März wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit könnte die Strafe voraussichtlich nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. 

»Sicherungen durchgebrannt«

Die 23 und 36 Jahre alten Soldaten waren wegen Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden und körperlich eingeschränkt. Der Russe hatte dem Urteil zufolge im vergangenen April mit den beiden getrunken. Dann kam es zum Streit. Der Mann ging nach Hause, holte ein Messer und erstach beide.

Im Prozess hatte er die Tat grundsätzlich eingeräumt, aber stets betont, er habe den Tod der beiden nicht gewollt. Vielmehr seien ihm die »Sicherungen durchgebrannt«. Sein Anwalt hatte deshalb in seinem Plädoyer maximal zehn Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Zudem plädierte er für eine Therapie zum Alkoholentzug, die das Gericht aber ablehnte.

Die Richter folgten damals in ihrem Urteil beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie sahen jedoch keine vordringlich politische Motivation für die Tat wie die Anklagebehörde. Unstimmigkeiten über den Krieg könnten bei der Tat hineingespielt haben, vordringlich seien aber wohl Beschimpfungen und Beleidigungen gewesen.

© dpa-infocom, dpa:251028-930-219739/1

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