Die Warnstreiks beginnen früh morgens vor den jeweiligen Einrichtungen. Dann geht es mit Bussen zur zentralen Streikkundgebung in Rosenheim, die um 11 Uhr vor dem Gewerkschaftshaus an der Brixstraße beginnt.
Gestreikt werden soll auch an den Standorten der Kliniken Südostbayern AG (KSOB) in Traunstein, Trostberg, Bad Reichenhall und Berchtesgaden – und das bereits am Donnerstag sowie am Freitag. Die Versorgung der Patienten sei während der beiden Streiktage sichergestellt, teilte die Kliniken AG dazu mit. »In einzelnen Fällen – sei aus medizinischer Sicht aufschiebbaren Eingriffen – kann es gleichwohl am Streiktag zu Beeinträchtigungen kommen.«
Die Versorgung der Patienten ist nun über eine neue Notdienstvereinbarung geregelt. Diese war unter anderem Thema bei einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Mitte März, als die Kliniken AG prüfen lassen wollte, ob der damals angekündigte Streik am Klinikum Traunstein rechtswidrig sei. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich. Eine Regelung für die Mindestbesetzung der Stationen wurde gefunden und der Streik durfte stattfinden. Rund 100 Mitarbeiter der KSOB legten tags darauf ihre Arbeit nieder.
Das Gericht hatte damals beiden Parteien nahegelegt, zügig über eine neue Notdienstvereinbarung zu verhandeln. Dazu gab Richter Dr. Benedikt Adlbauer Empfehlungen, denen die beiden Verhandlungspartner »eng gefolgt« seien, wie Domingo Heber, Gewerkschaftssekretär für den Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft für den ver.di-Bezirk Rosenheim, auf Nachfrage des Traunsteiner Tagblatts sagte. Dazu gehört ein Letztentscheidungsrecht des ärztlichen Personals. Das heißt, dass die Ärzte das letzte Wort haben, ob ein Streik möglich ist, ohne dabei die Versorgung der Patienten zu gefährden. Die Mindestbesetzung für einzelne Stationen sei nun klar geregelt. Aber auch die Gewerkschaft habe nun die Möglichkeit, die teilweise oder auch komplette Schließung von Stationen zu beantragen.
Von Seiten der Kliniken AG heißt es dazu: »Mit den Verantwortlichen der Gewerkschaft ver.di hat die KSOB über eine entsprechende Vereinbarung einen Rahmen geschaffen, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Patienten während des geplanten Streiks gewährleistet. Es wird damit sichergestellt, dass beispielsweise die jeweils aufgrund des akuten Patientenaufkommens notwendige personelle Mindestbesetzung in allen Bereichen vor Ort ist und auch Zuweisungen behandelt werden. Die Vereinbarung gilt für alle Standorte der KSOB.« Weiter sagte Johannes Schreiber, Pflegeleiter am Klinikum Traunstein: »Die Vereinbarung sorgt für Klarheit und einen gemeinsamen fairen Ausgleich von Streikrecht und Patientensicherheit.« pk