Beschlossen wurde noch nichts, offene Fragen sollen in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden. Aber dann sollte der Gemeinderat, dazu rief Bürgermeister Herbert Häusl auf, die Satzung auch beschließen.
Gemeinde erneut zum Erlass einer Satzung aufgerufen
Geschäftsleiter Franz Röckenwagner erwähnte, dass im Prüfbericht zur letzten überörtlichen Rechnungsprüfung Anfang 2015 die Marktgemeinde erneut aufgefordert worden sei, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Dann stellte er die Mustersatzung detailliert vor. Diese schreibt vor, dass für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen Beiträge erhoben werden sollen.
Aus dieser Vorschrift ergibt sich für die Gemeinde ein »Beitragserhebungsgebot«. Die Gemeinde habe keinen Ermessensspielraum, ob sie die Bürger zur Kasse bittet oder nicht. Allerdings habe sie einen Spielraum, was die Höhe der zu zahlenden Prozentsätze anbetrifft.
Von der Verwaltung waren vorab Bürgeranteile festgelegt worden, die am untersten Rand der zugelassenen Prozentsätze liegen. Demnach müssten die Bürger bei Anliegerstraßen 60 Prozent der Kosten übernehmen, bei Hauptverkehrsstraßen nur 15 Prozent. Damit gehe die Gemeinde, wie Röckenwagner betonte, immer an den höchstmöglichen Gemeindeanteil, »damit die Anlieger nicht über Gebühr beansprucht werden«.
Die Erneuerung einer Straße setze voraus, so Röckenwagner weiter, dass die Nutzungsdauer der Straße abgelaufen ist, wofür in der Regel 20 bis 25 Jahre angenommen werden. Von der Straßenausbaubeitragssatzung nicht betroffen sind der laufende Unterhalt und Instandsetzungen. Eine beitragsfähige Erneuerung liege im Regelfall nur vor, wenn sich die Bauarbeiten auf den gesamten Oberbau (Trag- und Verschleißschicht) beziehen. Die Gemeinde müsse im Einzelfall immer prüfen, ob es sich um einen beitragsfähigen Aufwand oder nur um laufenden Unterhalt handelt.
Auch Röckenwagner rief den Gemeinderat auf, die Satzung zu erlassen. Denn die Marktgemeinde sei auch schon mehrfach vom Landratsamt dazu aufgefordert worden, und zwischenzeitlich lägen auch mehrere Urteile zum Thema vor.
Ein Mitspracherecht haben die Bürger aber nicht
Dazu wollte Gemeinderat Andreas Barmbichler wissen, ob die Bürger, wenn sie schon 60 Prozent, also den Mehrheitsanteil bezahlen, dann auch ein Mitspracherecht hätten. Dies wurde klar verneint. Allerdings meinte Bürgermeister Häusl, man würde in solchen Fällen die Bürger vorher über geplante Maßnahmen informieren. Letztlich liege es in der Hand des Gemeinderats, ob er eine Straße ausbaut oder nicht. Es sei dem Gemeinderat natürlich auch unbenommen, von einem Ausbau abzusehen, wenn die Bürger vehement dagegen sind. Aber klar ist: Ein Mitspracherecht gibt es nicht.
Häusl fügte noch an, dass es mit der Straßenausbaubeitragssatzung für die Gemeinde wohl schwieriger würde, Grundstücke zu kaufen, wenn der potenzielle Verkäufer dann nachträglich mitzahlen müsste – etwa wenn an einer Straße ein Gehweg gebaut werde. Dann werde die Verkaufsbereitschaft kaum steigen.
Es gab dann noch zahlreiche Fragen um Details der Satzung, etwa was Unterhalt und was Verbesserung sei, und in welche Kategorie das Auftragen einer Deckschicht falle. Dann wollten einige Räte noch Summen wissen, was denn auf einen Anwohner zukommen könnte. Dies könne man nicht allgemein sagen, äußerten sich Röckenwagner und Kämmerer Bernhard Kraus übereinstimmend.
Daraufhin wurde vereinbart, anhand der vor einigen Jahren ausgebauten Geppinger Straße eine Beispielsrechnung aufzumachen. Erstmals greifen könnte die Satzung laut Kraus beim Ausbau der Straßenbeleuchtung an der Strandbadallee: Da dies eine Verbesserung der Situation sei, müssten die Anlieger mitzahlen – was in diesem Fall aber nicht die große Summe wäre und sich auf viele verteile, so Kraus. Weitere Detailfragen wird die Verwaltung noch abklären. Bis dahin, so Häusl, könnten die Gemeinderäte noch nachdenken, aber sollten dann bitte auch beschließen.
Die Alternative, eine Ausbaubeitragssatzung auf Grundlage eines ständig wiederkehrenden Beitrags – die Bürger zahlen pro Jahr im Voraus eine gewisse Summe für den Straßenbau – wurde aufgrund des enormen administrativen Aufwands vonseiten der Verwaltung nicht empfohlen. Dazu komme noch eine hohe Erwartungshaltung der Bürger: Wenn sie schon Jahr für Jahr zahlen müssten, erwarteten sie dann auch Verbesserungen. he