Dabei befanden sich sechs Bootsführer mit ihren Elektrobooten sowie zwei Wassersportler mit ihren SUPs innerhalb der durch Bojen markierten Ruhezonen. Sie wurden angezeigt. Neben den Ruhezonen-Verstößen entdeckten die Beamten zudem ein Elektroboot, das keine Genehmigung für den Chiemsee hatte. Auch dieser Verstoß gegen die Bayerische Schifffahrtsverordnung wurde zur Anzeige gebracht.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Ruhezonen am Chiemsee, wie die Wasserschutzpolizei weiter mitteilt. Es gibt die befristeten Ruhezonen vom 1. März bis 31. Juli sowie die ganzjährigen Ruhezonen. In diesen Bereichen sind Wasserfahrzeuge aller Art sowie Schwimmer verboten. Die Ruhezonen dienen vor allem dem Natur- und Artenschutz.
Das Bayerische Meer gehört zum Natura-2000-Netzwerk, einem europaweiten Netz von Schutzgebieten auf Basis der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie der Vogelschutz-Richtlinie. Sie verpflichten alle EU-Mitgliedstaaten zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume. So sollen durch die Ruhezonen unter anderem Brutgebiete von Wasservögeln, Schilfgürtel und Flachwasserzonen, in denen Fische laichen und Amphibien leben, sowie Rastplätze von Zugvögeln geschützt werden.
Ebenso dienen die Ruhezonen dem Schutz seltener und bedrohter Arten. Dazu zählen die Rohrdommel, der Haubentaucher und auch der Seeadler. Ziel ist es, die Natur und seltene Arten zu schützen, ohne Erholungssuchende am Chiemsee grundsätzlich einzuschränken, da genug Raum für Freizeitaktivitäten zur Verfügung steht.
Eine Karte mit Vorschriften zu den Ruhezonen am Chiemsee ist auf der Internetseite des Landratsamts Traunstein hinterlegt. fb