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Foto: pixabay Symbolbild

Freistaat plant seit Jahren eine Ortsumfahrung für Altenmarkt

Landkreis Traunstein – Vorerst offen bleibt, ob sich die Ablehnung der Stadt Trostberg auf die Planung der Ortsumfahrung Altenmarkt auswirken wird. »Bislang liegt der Regierung von Oberbayern noch keine Stellungnahme der Stadt Trostberg vor«, so Pressesprecher Wolfgang Rupp auf Anfrage des Traunsteiner Tagblatts.


»Sofern die Stadt innerhalb der Einwendungsfrist eine Stellungnahme abgibt, werden die darin vorgebrachten Einwände im Planfeststellungsverfahren ebenfalls Eingang in die Prüfung und Abwägung finden.« Zum jetzigen Zeitpunkt könne die Regierung »keine Prognose zum Ausgang des Verfahrens abgeben«.

Der Freistaat plant schon seit Jahren eine Ortsumfahrung für Altenmarkt. Tag für tag wälzt sich eine Blechlawine durch den Ort – zum Leidwesen der Anlieger. Um die Verkehrsbelastung zu verringern, hat der Freistaat als Planer eine weiträumige Umfahrung ins Visier genommen. Seine Idee: Die Bundesstraßen 299 und 304 werden verlegt. Betroffen sind damit die umliegenden Kommunen – insbesondere Trostberg genauso wie Traunreut.

Das Planfeststellungsverfahren läuft – was nichts anderes heißt, als dass nun die Kommunen die Möglichkeit bekommen, sich zu äußern. Trostberg hat sich vor kurzem festgelegt: Die Stadt hat die Planung für die Ortsumfahrung von Altenmarkt abgelehnt.

»Das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Altenmarkt befindet sich aktuell noch in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung«, sagt Wolfgang Rupp. »Die Regierung von Oberbayern als zuständige Planfeststellungsbehörde hört dazu alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist.« Zu diesem Zweck seien die Planunterlagen bereits vom 16. Januar bis einschließlich 16. Februar der Öffentlichkeit vorgestellt und in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt worden. Aktuell bestehe noch bis zum Ende der Einwendungsfrist am 16. März Gelegenheit, Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der Regierung von Oberbayern zu erheben.

»Im weiteren Fortgang des Planfeststellungsverfahrens werden anschließend die Einwendungen von Privatpersonen sowie die Stellungnahmen von betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange geprüft und entsprechend abgewogen«, so der Pressesprecher weiter. Bislang liege der Regierung von Oberbayern noch keine Stellungnahme der Stadt Trostberg vor.

Zur Klarstellung sagt der Pressesprecher der Regierung, dass die Planung der Baumaßnahme ebenso wie etwaige Änderungen der Planung zum Beispiel aus Anlass von Einwendungen oder Stellungnahmen dem Staatlichen Bauamt Traunstein als Vorhabenträger obliege. Die Regierung von Oberbayern entscheide im Planfeststellungsverfahren darüber, ob die vom Vorhabenträger vorgelegte – und gegebenenfalls geänderte – Planung genehmigt werden kann, und berücksichtige dabei die Stellungnahmen und Einwendungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind.

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