Altersgrenze für Feuerwehrleute auf 67 erhöht
Alle Feuerwehrleute die wollen, und dazu körperlich in der Lage sind, können nun bis zum Alter von 67 Jahren aktiv Feuerwehrdienst leisten. Das ist eine der Neuheiten, welche die im Juli in Kraft getretene Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes mit sich bringt. Bisher lag die gesetzliche Altersgrenze für Feuerwehrdienstleistende bei 65 Jahren, jetzt ist sie mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter – momentan 67 Jahren – gekoppelt.
Kreisbrandrat Christof Grundner befürwortet diese Neuerung. Damit entfalle die Diskussion um eine erneute Anpassung, die alle zwei bis drei Jahre aufkomme. Im Landkreis Traunstein gebe es von 4600 Feuerwehrfrauen und -männern genau 32 Personen, die von der Änderung betroffen sind. »Das stellt eine Minderheit dar, ist aber für die eine oder andere Feuerwehr gerade bei Einsätzen wochentags
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