Verkehrsausschuss diskutierte über Sinnhaftigkeit von Fahrradschutzstreifen

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Auch in der Kantstraße Traunreut wurden im Zuge der Neugestaltung Fahrradschutzstreifen aufgebracht. Ob die erforderlichen Voraussetzungen in der Praxis auch eingehalten werden können, wollte die Grünen-Stadtratsfraktion durch ein Fach- und Rechtsgutachten prüfen lassen, nahm ihren Antrag jedoch zurück. (Foto: Rasch)

Traunreut – Die Grünen-Stadtratsfraktion wollte ein Gutachten über die Sinnhaftigkeit von Fahrradschutzstreifen und stellte einen entsprechenden Antrag, der nun im Verkehrsausschuss behandelt wurde. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, weil die Grünen den Antrag schließlich zurückzogen.


Radschutzstreifen sind durch eine unterbrochene (gestrichelte) Linie markiert. Autos dürfen sie nur im Bedarfsfall und ohne Gefährdung von Radfahrern überfahren, zum Beispiel bei Gegenverkehr. Auch das Parken und Halten sind auf dem Radschutzstreifen nicht erlaubt. Doch nach Auffassung der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen orientieren sich Verkehrsplanungen nur an den theoretischen

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