»Bettenzehnerl« wird erhöht – So hoch ist der Fremdenverkehrsbeitrag künftig in Ruhpolding
Ruhpolding – Den Erlass einer neuen Satzung zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Höhe des Beitrags errechnet sich anhand von Gewinn oder Umsatz des jeweiligen Betriebs und wird für jeden Einzelfall ermittelt. Für Kleinvermieter gibt es eine besondere Regelung, das »Bettenzehnerl«, das sich nach dem Übernachtungspreis berechnet.
Während der Fremdenverkehrsbeitrag bei den großen/normalen Beherbergungsbetrieben anhand des erklärten Gewinns und Umsatzes errechnet wird, muss beim »Bettenzehnerl« der Gewinn anhand der Richtsatzsammlung ermittelt werden. Hierzu wird der Übernachtungspreis mit dem Gewinn laut Richtsatzsammlung multipliziert. Auf den dann errechneten Gewinn wird der Beitragssatz von derzeit neun Prozent
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