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Das stand am 24. Mai 1911 in der Zeitung

Traunstein, 24. Mai. Obwohl die Forderung der Angestellten nach Sommerurlaub mehr und mehr Anerkennung und Erfüllung findet, gibt es noch immer Prinzipale, die der Meinung sind, daß der Angestellte kein Recht auf Urlaub habe, und daß es im freien Belieben des Prinzipals liege, Urlaub zu gewähren oder zu verweigern.


Jedenfalls sind aber genug Gründe für die Vorteile und die Notwendigkeit des Sommerurlaubs vorhanden. Einmal das Gebot der Menschlichkeit, auch dem Angestellten eine freie Zeit fern von den Sorgen des Geschäfts zu gewähren, zweitens die Notwendigkeit, im Interesse unserer Volksgesundheit die körperliche Widerstandsfähigkeit des einzelnen zu erhalten und drittens der eigene Gewinn des Prinzipals selbst. 

Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß der Prinzipal sich selber nützt, wenn er seinen Angestellten Gelegenheit gibt, die Spannkraft des Körpers und des Geistes wieder aufzufrischen, die während der harten Arbeit des vergangenen Jahres mehr oder minder nachgelassen hat. 

Die erhöhte Arbeitsfreude und die erhöhte Arbeitsfähigkeit belohnen ihn reicher als es der Gewinn ist, wenn er den Angestellten ununterbrochen Tag um Tag und Jahr um Jahr ohne Ausspannung im Geschäft tätig sein läßt.