Allerheiligen in Deutschland - Bayern
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In München sind im Vorjahr die Gebühren für Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen gestiegen. (Symbolbild) Foto: Sven Hoppe/DPA
Urnengrab auf Nürnberger Friedhof
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Bevor Verstorbene eingeäschert werden können, ist in Bayern eine zweite Leichenschau notwendig geworden. (Symbolbild) Foto: Daniel Karmann/DPA

Darum steigen Bestattungskosten

Nürnberg/München (dpa/lby) - Eine zweite Leichenschau vor einer Einäscherung und viele andere Gründe lassen die Kosten für Bestattungen in Bayern steigen.


Die Kosten für Bestattungen und für Gräber sind vielerorts in Bayern angestiegen. In München beispielsweise wurden erstmals nach 13 Jahren zunächst zum 1. Januar 2021 und dann nochmals 2024 die Gebühren bei den Städtischen Friedhöfen erhöht. »Die Städtischen Friedhöfe München (SFM) sind gesetzlich verpflichtet, kostendeckend zu kalkulieren und dürfen grundsätzlich weder Gewinn noch Verlust machen«, teilte ein Sprecher mit. 

Die allgemeinen Kosten für Energie, Personal, Dienstleistungen, Material und Rohstoffe hätten sich durch verschiedene politische Ereignisse »dynamisiert«.

November mit Allerheiligen und Ewigkeitssonntag

Für eine Erdgrabstätte in der ersten Reihe eines Friedhofs war von 2021 bis 2024 eine jährliche Gebühr von 109 Euro fällig, inzwischen sind es 134 Euro. Auch die Kosten für Bestattungen – ob Erd- oder Urnenbeisetzung – sind gestiegen. Eine Erdbestattung kostet aktuell 2.059 Euro, zuvor waren es 1.526 Euro, wie das Gesundheitsreferat vorgerechnet hat. Bei einer Feuerbestattung stiegen die Gebühren für die Basisleistungen von 955 Euro auf 1.220 Euro. Der Preis für die Einäscherung ist nicht eingerechnet. 

Im November beschäftigen sich viele Menschen traditionell mit dem Thema Tod, Trauer und Verlust. Die katholische Kirche begeht am 1. November den Feiertag Allerheiligen, bei dem vielerorts die Gräber auf den Friedhöfen gesegnet werden. Die evangelischen Christinnen und Christen erinnern am letzten Sonntag vor dem 1. Advent, dem Ewigkeitssonntag, an die Verstorbenen.

Zweite Leichenschau ist jetzt Vorschrift

Und wie sieht es in Bayerns zweitgrößter Stadt aus? Auch in Nürnberg sind die Friedhofsgebühren in den vergangenen Jahren mehrfach gestiegen: zum 1. Januar 2023 und dann erneut zum 1. Januar 2024 gestiegen. Eine weitere Erhöhung werde vermutlich im zweiten Quartal 2026 nötig sein, sagte Armin Hoffmann, Leiter der Friedhofsverwaltung: »Grund hierfür sind vor allem die anhaltenden Kostensteigerungen vor allem in den Bereichen Personal und Energie, die uns zu regelmäßigen Anpassungen zwingen.«

Die Preise für eine Einäscherung im Krematorium lägen unverändert seit 2018 bei 320 Euro netto. Allerdings dürften auch hier die gestiegenen Betriebskosten bald zu »Preisanpassungen« führen, sagte Hoffmann weiter.

Vor einer Einäscherung schreibt der Freistaat seit dem 1. April 2025 verbindlich eine zweite Leichenschau vor – sie soll helfen, gegebenenfalls Straftaten aufzudecken. 119 Euro – ein zentral festgelegter Beitrag – sind hierfür zusätzlich fällig.

Das sagen Statistik und Bestatter

In Regensburg beschloss der Stadtrat Ende 2024 eine »Gebührenanpassung«, wie eine Sprecherin mitteilte. Im Schnitt seien die Grabnutzungsgebühren um 44 Prozent gestiegen.

Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass sich die Kosten für Bestattungen 2024 erhöht im Vergleich zum Vorjahr haben. Die Preise etwa für Särge, Urnen und Grabsteine zogen um 3,9 Prozent an. Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren stiegen um 4,6 Prozent. Zur Einordnung verwiesen die Experten auf die Verbraucherpreise, die im gleichen Zeitraum nur um 2,2 Prozent gestiegen seien.

Die Kosten für eine Bestattung setzen sich nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter aus verschiedenen Posten zusammen. Der Lohnanteil des Bestatters macht demnach nur einen vergleichsweise geringen Anteil aus. 

Inflation bei Bestattungsvorsorge berücksichtigen

Den größten Einfluss auf die Gesamtkosten hätten vor allem die steigenden Friedhofsgebühren, höhere Materialkosten, etwa für Särge, sowie die allgemein steigenden Lohnkosten. Auf externe Gebühren hätten Bestatterinnen und Bestatter keinen Einfluss.

Wenn Menschen mit einem Treuhandvertrag oder einer Vorsorgeversicherung die eigenen Bestattungskosten absichern wollen, so empfehle man Bestattern, hier einen Puffer einzubauen: Dieser solle neben der Inflation einen Anteil enthalten, der auch Steigerungen bei Materialkosten mitberücksichtigt.

© dpa-infocom, dpa:251030-930-226542/1

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