Bestattungsgebühren steigen deutlich

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Die Grabgebühren für den gemeindlichen Friedhof in Grabenstätt bleiben unverändert. Deutlich erhöht werden mit der neuen Satzung aber die Bestattungsgebühren. Der Grabenstätter Gemeinderat hat die entsprechende Änderung der im September 2021 in Kraft getretenen Friedhofsgebührensatzung einstimmig beschlossen. (Foto: Müller)

Grabenstätt – Eine Erhöhung der Bestattungsgebühren hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einstimmig beschlossen. Mit der Änderung der Friedhofsgebührensatzung werden die Grabherstellungs- und Bestattungsgebühren für den gemeindlichen Friedhof angepasst, während die Grabgebühren unverändert bleiben.


Die Gebührenanpassung betrifft unter anderem das Öffnen und Schließen von Erdbestattungen, die künftig 590 Euro statt bisher 385 Euro kosten, sowie die Tieferlegung (180 Euro) und die Grabdekoration mit Grünmatten und vorhandenen Blumen. Letzteres war bisher kostenlos und kostet nun 140 Euro. »Mit der Anpassung der Gebühren wird innerhalb der Gemeinde ein einheitliches Gebührenniveau

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