Die Alz zwischen Seebruck und Altenmarkt darf bis zum 30. Juni nicht befahren werden. Darauf weist das Landratsamt Traunstein hin. Dieses Verbot dient dem Schutz der brütenden Wasservögel.
In den letzten Tagen gingen bei der Unteren Naturschutzbehörde Hinweise aus der Bevölkerung ein, dass die Alz bereits jetzt nicht nur mit Booten, sondern auch mit Surfbrettern und großen Schwimmreifen befahren wird. Auch das ist derzeit noch verboten.
Die Naturschutzwacht wird die Einhaltung der Bestimmungen jetzt verstärkt kontrollieren. Gegebenenfalls kann ein erhebliches Bußgeld fällig werden. Viel lieber jedoch appelliert das Landratsamt an die Bereitschaft der Erholungssuchenden, freiwillig auf die Natur Rücksicht zu nehmen.
Pressemitteilung des Landratsamtes Traunstein