Die »Gedenkstätte für ungeborene Kinder« befindet sich rechts neben dem Priestergrab auf der Südseite des denkmalgeschützten Pfarrfriedhofs. Ende Oktober wurde sie von Pfarrvikar Richard Datzmann gesegnet. Damit ging ein lang gehegter Wunsch von Pfarrangehörigen in Erfüllung. Nämlich einen ruhigen Ort zu schaffen, an dem Familien um ihr ungeborenes Kind trauern können. An dem stillen Ort der Trauer können betroffene Eltern und Angehörige auch persönliche Gegenstände, wie kleine Teddybären oder Puppen ablegen oder Kerzen anzünden, betont Kirchenpfleger Roland Huber.
Das Projekt fußt auf der Reaktivierung des Kirchenfriedhofs, auf dem seit 2016 wieder Bestattungen möglich sind. »Im Zuge der ersten Gedanken, den Kirchenfriedhof wieder zu aktivieren, wurde der Wunsch für eine Gedenkstätte für ungeborene Kinder von einigen Pfarrangehörigen aufgegriffen«, so Huber. Bis zur Realisierung des Projekts dauerte es jedoch einige Jahre. Es mussten ein geeigneter Platz gefunden und schließlich die Mittel bewilligt werden. Die Pflege der Gedenkstätte übernimmt die Pfarrei. Wie Huber betont, handelt es sich bei dem Projekt einzig und allein um eine Gedenkstätte. Es können dort also keine Föten beigesetzt werden.
Urnenbestattungen sind auf dem Kirchenfriedhof aber seit fünf Jahren grundsätzlich wieder möglich. Mit der Inbetriebnahme eines neuen städtischen Friedhofes im Unterdorf 1972, erlosch das Recht auf eine Bestattung im Kirchenfriedhof. Trotzdem wurden und werden bis heute die dort vorhandenen Familiengräber noch liebevoll gepflegt. Viele wurden aber aufgelöst und an einigen Stellen erinnert nur noch ein Grabkreuz oder ein Grabstein an die Verstorbenen.
In der Diskussion um eine Wiederaktivierung wurden die Grabbesitzer und Familienangehörigen in einem Aufruf darum gebeten zu entscheiden, ob sie ihre Grabstätte für immer auflösen oder weiter erhalten wollen. Daraufhin wurde der aktuelle Bestand aufgenommen und mit Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariats ein Friedhofsplan erstellt. Insgesamt stehen rund 230 freie Grabplätze in drei Kategorien zur Verfügung: 160 auf dem freien Feld und je 35 Wand- beziehungsweise Arkaden-Gräber. Die Zuständigkeit liegt in den Händen der Pfarrei.
In einer neuen Friedhofsordnung sind die Bestimmungen klar festgelegt. Die Ruhezeit wurde auf 15 Jahre festgelegt und es gibt auch feste Preise, die ab einer Bestattung im Voraus für die Länge der Ruhezeit entrichtet werden müssen. Angehörige, die ihr bestehendes Grab weiterhin behalten wollen, müssen im Jahr 20 Euro für den Friedhofsunterhalt bezahlen. Der Kirchenpfleger legt großen Wert darauf, dass der Charakter des denkmalgeschützten Gottesackers erhalten bleibt. So unterliegen auch neue Grabmäler einer Gestaltungsordnung.
Neben der Kirchenmauer, der Aussegnungshalle und einigen Gräbern, stehen in dem Ensemble auch die Kirchentreppen unter Denkmalschutz. Auch das Kriegerdenkmal befindet sich im Friedhof. Es wird auch gerne gesehen, wenn die bestehenden Gräber weiter gepflegt oder Grabsteine stehen gelassen werden.
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