Der Kurbeitrag wird nicht erhöht, sondern angepasst, betonte der Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung: Der Kurbeitrag für Kinder soll keine unterschiedlichen Altersklassen mehr berücksichtigen. Bisher wurden Kindern zwischen 7 bis 12 Jahren mit 0,80 Euro und Kinder zwischen 13 bis 16 Jahren mit 1,15 Euro Kurbeitrag berechnet. Diese beiden Tarife sollen zu einem Tarif vereint werden. Der Kurbeitrag soll 1 Euro betragen.
Darüber hinaus wurden Kinder in Jugendlagern mit 0,95 Euro und Kinder mit Schullandheimaufenthalt mit 0,40 Euro berechnet. Auch diese werden zusammengefasst, der neue Kurbetrag beträgt 0,60 Euro.
Der Passus Sportler soll aus der Satzung gestrichen werden. Die Definition Kadersportler (Kader A und B) kann bei vielen ausländischen Sportlern nicht unbedingt angewendet werden, da das Kadersystem in vielen Ländern unbekannt ist. In der Praxis wird angenommen, dass sich ein Sportler aus beruflichen Gründen zum Training oder Wettkampf in Inzell aufhält. Der Status »Berufssportler« kann beispielsweise anerkannt werden, wenn dieser einer olympischen Disziplin angehört und auch in der Weltrangliste geführt wird. Diese Regelung ist gleichzusetzen mit einer Person, die sich aus beruflichen Gründen in Inzell aufhält.
Kein Kurbeitrag bei Verwandtschaftsbesuch
Der Inzeller Vermieter muss grundsätzlich jeden Gast anmelden, auch den privaten Besucher. Allerdings soll der Verwandtschaftsbesuch von der Kurbeitragspflicht befreit werden. Wichtig erschien aber die Eingrenzung des »nahen« Verwandtschaftsverhältnisses. Diese Regelung betrifft nur ortsansässige Vermieter und schließt Zweitwohnungsbesitzer aus.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Neuerlass der Kurbeitragssatzung.
Geändert hat das Gremium außerdem die Satzung für die Zweitwohnungssteuer. Nach der allgemeinen Rechtsauffassung gelten als Wohnung auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Hier ist auf einen Mindestzeitraum von drei Monaten abzustellen. Da sich der Campingplatz in Inzell gut etabliert habe, bleiben einige Camper über drei Monate. Diese müssen künftig Zweitwohnungssteuer bezahlen. hw