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Das steile Gelände am Schwarzenberger Weg gilt als von Stollen durchzogen. In Neukirchen wurde früher Bergbau betrieben. (Foto: Archiv Pfeiffer)

Weitere Untersuchungen am Krater in Teisendorf

Teisendorf – Rund um den Ende April an einem Wohnhaus in Neukirchen entstandenen, 19 Meter tiefen Krater finden derzeit »eingehende Untersuchungen der Örtlichkeit« statt. Das bestätigte ein Sprecher der Regierung von Oberbayern auf Nachfrage. Die Bewohner des Hauses wohnen auch mehr als ein halbes Jahr nach dem Tagebruch noch nicht wieder zuhause.


Das steile Gelände rund um den Krater am Schwarzenberger Weg gilt als von Stollen durchzogen. Vor knapp 100 Jahren endete der Bergbau im sogenannten Grubenfeld Matthäuszeche. Das Bergwerk wurde daraufhin 1925 stillgelegt.

Zwar enthielten vorhandene Dokumente für die Stelle des plötzlich entstandenen Kraters keinen Hinweis auf frühere bergbauliche Aktivitäten. Zur Vorbeugung künftiger Gefahren erfolgt derzeit aber eine eingehende Untersuchung der Örtlichkeit und der näheren Umgebung. Dabei wurde in einer Tiefe von etwa zwölf Metern ein nicht dokumentierter »altbergbaulicher Hohlraum am östlichen Rand des Kraters« festgestellt, so ein Sprecher der Regierung von Oberbayern. Bergbauliche Nachweise eines weiteren, ebenfalls nicht dokumentierten Schachtes an der Stelle des Kraters reichen bis etwa acht Meter unter die Geländeoberkante.

Die gesicherte Kratertiefe beträgt laut Sprecher etwa 19 Meter. In einem noch tiefer liegenden Bereich wurde mittels Bohrungen ein Hohlraum unter der Garage nachgewiesen. »Um ausreichende Einsichtmöglichkeiten in den potenziellen Gefahrenbereich zu erhalten, wird der Krater weiterhin gesichert und beräumt.« Aktuell führen Experten geophysikalische und geotechnische Erkundungsmaßnahmen durch. Wann diese abgeschlossen sind, dazu könne momentan keine Auskunft gegeben werden. Fest steht: Am Ende soll der Verbruchkrater wieder verfüllt werden. »Ziel der Maßnahme ist es, die Verbruchgefahr auch für angrenzende Bereiche ausschließen zu können«, so der Regierungssprecher. Erst dann will man das Betretungsverbot, das für das Grundstück ausgesprochen worden war, wieder aufheben. Nicht alle Eigentümer könnten ihre Grundstücke uneingeschränkt nutzen. Die Bewohner des betroffenen Hauses durften bis jetzt nicht in ihr Haus zurückkehren. Sie sind seit über einem halben Jahr anderweitig untergebracht.

Das Loch im Boden war am 29. April entstanden: Ein Pkw und zwei Motorräder stürzten in den Krater. Das Bergamt Süd nahm daraufhin erste Untersuchungen auf. In einem ersten Schritt musste die Garage gesichert werden, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Krater noch weiter vergrößert. Anschließend erfolgte die Beräumung und Sicherung des Bruchtrichters. Darin wurde eine spezielle Spritzbetonschale zur Festigung loser Teile angebracht.

kp

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