Gemeinde regelt die Anlage von Spielplätzen

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Die Anlage von Spielplätzen – einer ist am Amtmannfeld – hat die Marktgemeinde Teisendorf nun geregelt. (Foto: Konnert)

Teisendorf – Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung eine Spielplatzsatzung verabschiedet und damit die Pflicht zum Nachweis eines ausreichend großen Spielplatzes für Kinder bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen beschlossen. Diese Anforderung war bis dato in der Bayerischen Bauordnung festgeschrieben. Im Rahmen des am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Modernisierungsgesetzes ist sie entfallen.


Die Gemeinden können im Rahmen einer eigenen Satzung die Erfordernis von Spielplätzen regeln. Sollte ein Spielplatz nicht errichtet werden, kann der Markt Teisendorf eine Ablöse vereinbaren. Diese Regelungen gelten nur für Gebiete ohne Bebauungsplan, denn Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen haben Vorrang.

Der Spielplatz ist laut Satzung auf dem

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