Ein Eintrag in einem Kalender erinnert an die Autoversicherung
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Nach einem Autodiebstahl ist eine schnelle Polizei- und Versicherungsanzeige wichtig für eine reibungslose Schadenabwicklung. Foto: Christin Klose/DPA

Welche Versicherung zahlt nach einem Diebstahl?

Berlin (dpa/tmn) - Auto weg, und nun? Was betroffene Autofahrer versicherungstechnisch beachten müssen - und was gilt, wenn der Wagen »nur« aufgebrochen worden ist.


Sie wollen morgens zur Arbeit fahren, biegen um die Ecke, wo das Auto steht und - sehen nichts mehr. Das Auto wurde gestohlen. Das zieht oft viel Papierkram und viel Rennerei nach sich. Doch welche Versicherung kommt eigentlich für einen Autodiebstahl auf?

Bei Diebstahl tritt eine eventuell abgeschlossene Teilkaskoversicherung ein. Diese ist auch Bestandteil einer Vollkaskoversicherung. Ein Schadenfreiheitsrabatt bleibt von einem Diebstahl unberührt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung fällt im Versicherungsfall aber an und wird von der Erstattungssumme abgezogen.

Was genau ersetzt wird, richtet sich nach dem individuellen Vertrag im Einzelfall - in der Regel der Wiederbeschaffungswert, je nach Vertrag kann aber auch der Neuwert des Autos versichert sein.

Nicht gestohlen - »nur« aufgebrochen

Auch wenn nicht das ganze Fahrzeug weg ist, sondern es nur aufgebrochen wurde, greift die Teilkasko. Dann werden in der Regel gestohlene fest eingebaute Teile ersetzt - etwa Bordcomputer, Airbags oder Radios. Auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe wird erstattet

Was fest verbaut ist, wie etwa Airbag-Lenkrad sowie Zubehör, das nur dem Gebrauch des Autos dient, wiederum ebenfalls die Teilkasko. Der GDV nennt dafür auch einen Kindersitz oder ein fest eingebautes Navi als Beispiel.

Was nicht von der Teilkasko ersetzt wird, sind etwa Smartphones, Laptops oder andere Wertgegenstände - in der Regel alles, was nicht fest im Auto verbaut ist. 

Wer nur die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bleibt auf dem Schaden allein sitzen.

Was die Versicherung für die Abwicklung benötigt

Einen vermuteten Diebstahl sollte man sofort der Polizei melden. Diese kann dann auch im Zweifel klären, ob das Auto tatsächlich gestohlen oder nicht doch nur abgeschleppt wurde. Auch die Versicherung sollte schnellstmöglich Infos bekommen. Wer die Abwicklung mit der Versicherung möglichst unkompliziert gestalten will, sollte laut GDV folgende Dinge und Nachweise vorhalten:

  • Nachweis der Anzeige bei der Polizei
  • Alle Autoschlüssel und die Fahrzeugpapiere
  • Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle
  • Schriftliche Schadenanzeige des Kunden
  • Angaben zum Wert des Autos

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