Fliegende Drohnen geben mit ihren Kameras einen guten Überblick aus der Luft. Das hilft zum Beispiel, um etwa Rehe in einem Getreidefeld zu entdecken oder einen Brand in einem Wald. In letzter Zeit haben Drohnen aber auch Ärger gemacht. So störten solche Fluggeräte etwa mehrfach den Betrieb auf Flughäfen.
Drohnen könnten etwa Pilotinnen oder Piloten ablenken. Oder sie könnten in die Triebwerke von Flugzeugen geraten. Außerdem besteht die Sorge, dass der Flughafen oder andere wichtige Orte mit Drohnen ausspioniert werden. Deswegen dürfen sie unter anderem dort nicht fliegen.
Rechte für Spezialkräfte
Für die Sicherheit auf Flughäfen ist die Bundespolizei zuständig. Doch was die Beamten gegen Drohnen tun können und sollen, ist nicht so richtig geregelt. Denn »unbemannte Fahrzeugsysteme«, wie Fachleute Drohnen auch nennen, kommen bisher nicht in den Gesetzen für die Bundespolizei vor. Die wurden nämlich seit 30 Jahren nicht mehr erneuert. Doch das soll sich nun ändern.
Orten und abfangen
Politikerinnen und Politiker haben am Mittwoch in einem ersten Schritt einen Entwurf beschlossen. Dieser soll das Bundespolizei-Gesetz entsprechend anpassen. Danach soll die Polizei künftig Technik einsetzen dürfen, die gefährliche Drohnen erkennt, verfolgt, stört oder sogar unschädlich macht.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wünscht sich hierzu eine eigene Einheit bei der Bundespolizei. Diese Spezialkräfte sollen dann etwa unbekannte Fluggeräte frühzeitig orten und mit eigenen Drohnen abfangen können. Das soll nicht nur auf Flughäfen, sondern auch bei großen Demonstrationen geschehen oder auch um etwa Bahnstrecken zu überwachen.
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