Neue Runde im Funkmasten-Streit

Grabenstätt – Der Streit um den Funkturm am Karwinkel in Grabenstätt nimmt kein Ende. Das Verwaltungsgericht München beschäftigte sich diese Woche abermals mit dem Fall – und wies eine Klage der Deutschen Funkturm GmbH ab.


Die Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom hatte eine Erhöhung des Funkturms beantragt und war mit diesem Vorhaben sowohl bei der Gemeinde Grabenstätt als auch beim Traunsteiner Landratsamt gescheitert. Das Münchner Gericht gab den Kommunen letztlich Recht – mit der Begründung, dass es Zweifel daran gebe, ob die Antragsunterlagen ausreichend beziehungsweise hinreichend präzise gestellt gewesen seien.

1984 hat die Telekom den Turm am Karwinkel gebaut, damals noch als Ortsvermittlungsstelle für Kabelfernsehen. Die damals genehmigte Turmhöhe lag bei 23 Metern plus drei Meter Antennenaufbau. Seit mittlerweile 17 Jahren dient der Turm jetzt aber als Mobilfunksendemast – und genauso alt ist inzwischen auch der Streit zwischen der Gemeinde Grabenstätt und der Deutschen Funkturm GmbH. Dabei geht es um die Frage, ob der Masten, so wie er dasteht, überhaupt eine Genehmigung hat. Inzwischen ist er mit Aufbau 30 Meter hoch.

Schon lange will die Gemeinde Grabenstätt, dass der Funkturm aus der Ortsmitte verschwindet. Die Deutsche Funkturm GmbH beantragte dagegen vor etwa zehn Jahren eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan – um sich den strittigen Standort zu sichern. 2007 bestätigten aber das Verwaltungsgericht München und in zweiter Instanz auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ablehnung.

Jetzt musste abermals ein Gericht entscheiden. Ob der Funkturm-Streit damit beendet ist, ist fraglich. Die Deutsche Funkturm GmbH hat jetzt im Prinzip zwei Möglichkeiten, wenn sie die Sache nicht auf sich beruhen lassen will: Entweder sie zieht erneut vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof oder sie beantragt ein neues Baugenehmigungsverfahren. san