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Mutter erschlug zwei ihrer Kinder in Rosenheim: Urteil gegen 39-Jährige rechtskräftig

Das Urteil des Schwurgerichts Traunstein gegen eine psychisch kranke Erzieherin, die am 25. Dezember 2024 im Wahn zwei ihrer drei Kinder nachts in ihrer Wohnung in Rosenheim erschlagen hatte, ist seit Dienstag rechtskräftig.


Die höchste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler hatte am 8. September die zeitlich unbefristete Unterbringung der 39-Jährigen in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet (wir berichteten). Die Mutter hatte ihre siebenjährige Tochter und ihren sechsjährigen Sohn, die nachts arglos in ihrem Bett geschlafen hatten, mit Dutzenden von Schlägen mit einer Axt getötet. Rechtsmediziner gingen von rund 60 Hieben gegen das Mädchen und von über 30 gegen den Buben aus. Das dritte Kind, ein weiterer Sohn, wollte damals nach der gemeinsamen Weihnachtsfeier bei der Großmutter in Bruckmühl schlafen.

Die Beschuldigte hatte in der zweitägigen Hauptverhandlung geschwiegen, dem psychiatrischen Sachverständigen gegenüber jedoch Angaben zu ihrem wahnhaften Innenleben gemacht. Sie begründete die Tat damit, sie habe ihre Kinder schützen wollen – vor sexuellem Missbrauch, vor fremden Mächten und einem dritten Weltkrieg. Im »letzten Wort« sagte sie: »Weil ich die Kinder so liebte, blieb mir nichts anderes übrig. Ich dachte, ich rette sie.« Auf die Wand hinter dem Bett hatte die 39-Jährige nach dem Tod der Kinder einen Smiley und den Satz gesprüht: »Liebe mal anders«.

Dazu der Vorsitzende Richter im Urteil: »Die Beschuldigte hatte furchtbare Dinge im Kopf.« Ziegler sprach von der Notwendigkeit einer »sehr langen Behandlungszeit.« Dass eine psychiatrische Unterbringung zwingend notwendig sei – zu diesem Ergebnis waren neben dem Schwurgericht auch Staatsanwältin Kathrin Kreidl, die Verteidiger Alexander Kohut und Harald Baumgärtl sowie der Vater der Kinder als Nebenkläger mit seinem Anwalt Dr. Kai Wagler gekommen. Die Beschuldigte selbst hatte das Urteil vor einer Woche sofort im Gerichtssaal angenommen. Wann sie wieder in Freiheit leben kann, ist offen. kd