An vier Krafträdern entsprach das Profil der Reifen nicht mehr den gesetzlichen Mindestanforderungen. Eine Motorradlenkerin fuhr mit offener, manueller Klappensteuerung der Abgasanlage, was ein erhöhtes Stand- und Fahrgeräusch zur Folge hatte. Somit war die Betriebserlaubnis erloschen.
Ein weiteres Kraftrad überschritt das eingetragene Standgeräusch von 94 Dezibel wesentlich und wies einen Wert von 107 Dezibel auf. Auch in diesem Fall war die Betriebserlaubnis erloschen und die Weiterfahrt konnte nicht gestattet werden. Der Lenker aus dem Landkreis Traunstein musste sein Motorrad mit einem Transporter abholen lassen.
Alle beanstandeten Fahrzeuglenker werden angezeigt. Diejenigen Fahrer, bei denen die Betriebserlaubnis ihres Motorrads erloschen war, müssen eine Neue bei der Zulassungsstelle beantragen, was weitere Kosten verursacht. fb