Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, Heike Will, von einem »unerwartet schnellen Prozessende«. Der Angeklagte muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden. Die Anklage begründete das damit, dass dem Mann die vorgeworfene Tötung nicht habe nachgewiesen werden können. Die Verteidigung argumentierte, dass im erneuten Verfahren die Unschuld des jungen Mannes bewiesen worden sei.
Im ersten Prozess zu neun Jahren Haft verurteilt
Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco »Eiskeller« tot im Fluss Prien entdeckt worden, mit vielen Verletzungen. Einige Wochen später wurde ein junger Mann festgenommen und später wegen Mordes angeklagt. Im März 2024 verurteilte ihn das Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf, so dass der Fall Ende September neu aufgerollt wurde.
Die Verteidigung ging von einem Unfall aus. Die Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper zog sich Hanna ihrer Ansicht nach zu, als sie rund zwölf Kilometer im Fluss trieb. Der mittlerweile 23 Jahre alte Angeklagte war schon zu Prozessbeginn auf freiem Fuß, da Gutachten die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Zeugenaussage in Zweifel gezogen hatten. Das Verfahren fand aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen statt. dpa
Stand 11.45 Uhr:
Schon zu Prozessbeginn am Dienstagmorgen hatte sich ein schnelles Ende des Prozesses abgezeichnet. Richterin Heike Will hat dann die Beweisaufnahme beendet, unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden die Plädoyers gehalten. Begründet wurde dies damit, dass bereits Teile der Verhandlung nicht-öffentlich geführt wurden.
Die Pressesprecherin des Gerichts, Cornelia Sattelberger, gab die Inhalte der Plädoyers im Anschluss bekannt. Während die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Sebastian T. die Tat nicht nachgewiesen werden könne, gingen die Verteidiger Regina Rick und Yves Georg noch einen Schritt weiter: Sie forderten einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
Nach einer kurzen Unterbrechung gab Heike Will schließlich das Urteil bekannt: Freispruch.


