Bildtext einblenden

Das war am 4. November 1886 zu lesen

Traunstein. Die Einführung des Gewichtes auf hiesiger Schranne statt des bisher üblichen Maßes wurde s. Z. von diesem Blatte angeregt, allein es meldete sich niemand, der dafür oder dagegen sprach und die Sache blieb beim alten.


– Eigentlich könnte diese Streitfrage dem Unbeteiligten ganz gleichgültig sein, allein es hängen Ortsinteressen von der Entscheidung ab und da haben hiesige Geschäftsleute jedenfalls auch ein Recht, ihre Meinung darüber abzugeben.

Was man hauptsächlich der Neuerung vorhält, ist, daß weniger Bauern mehr zur hiesigen Schranne fahren werden, wenn der Verkauf nach Gewicht eingeführt wird. Dem gegenüber versichern Sachverständige, daß sich benachbarte Schrannenplätze durch den Gewichtsverkauf gehoben, weil eine größere Bürgschaft im Gewichtsverkauf für Reellität der Ware gegeben sei als im Maßverkauf.

Wenn dem wirklich so ist, daß reeller beispielsweise auf der Rosenheimer Schranne zu kaufen ist als auf der Traunsteiner, so ist wahrlich kein Grund mehr dem Maßverkauf die Stange zu halten und könnte man nur dankbar sein, je eher, je lieber der Doppelzentner auch bei uns eingeführt wird.