Die Brücke stammt aus dem Jahr 1928 und ist in einem außerordentlich schlechten Zustand. Das Staatliche Bauamt Traunstein plant daher seit mehreren Jahren einen Ersatzneubau. Dieser soll im Zuge des Ausbaus der B 304 westlich Straß erfolgen. Für das Gesamtprojekt und damit auch für den Ersatzneubau des Bauwerks liegt seit Mitte 2022 bestandskräftiges Baurecht vor. Seitdem laufen die Bauvorbereitungen.
Der dringend erforderliche Ersatzneubau war eigentlich für dieses Jahr – also für 2025 – fest eingeplant. Vor allem aufgrund der Zwänge des Bahnbetriebs verzögert sich die bauliche Umsetzung des Projekts jedoch, sodass die Arbeiten auf das Jahr 2027 verschoben werden müssen. Der Bau kann dann im Schatten der von der Bahn geplante Generalsanierung der Bahnlinie Freilassing – Rosenheim erfolgen, wenn kein Bahnbetrieb möglich ist.
Damit der Verkehr bis zur dringend nötigen Erneuerung aufrechterhalten werden kann, muss das Prüfintervall für die Brücke – der sogenannte Brücken-TÜV – bereits seit mehreren Jahren von einem dreijährigen auf einen einjährigen Rhythmus verkürzt werden.
Bei diesen jährlichen Prüfungen werden auch immer wieder kleinere Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Aufgrund des laufenden Zugbetriebs steht hierfür immer nur ein Zeitfenster von wenigen Stunden zur Verfügung.
Leider hat sich der Bauwerkszustand zuletzt deutlich verschlechtert. Im Rahmen der diesjährigen Sonderprüfung, die während der Totalsperrung der Bahn in der vergangenen Woche durchgeführt wurde, wurde ein bedenklicher Schadensfortschritt im Bereich unterhalb der Fahrbahnränder festgestellt. Die Brücke ist zwar weiterhin standsicher, es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Randbereiche den Belastungen aus dem Schwerverkehr nicht mehr mit ausreichender Sicherheit standhalten können. Um dies belastbar abzuklären, hat das Staatliche Bauamt Traunstein eine eingehende statische Untersuchung veranlasst.
Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer kann die Brücke nur noch im weitestgehend unbeschädigten Bereich in der Mitte des Bauwerks befahren werden. Daher steht bis auf Weiteres nur noch ein Fahrstreifen für beide Fahrtrichtungen zur Verfügung. Der Verkehr wird durch eine Ampel geregelt.
Ob diese Regelung bis zur Erneuerung des Bauwerks 2027 aufgehoben werden kann, wird das Ergebnis der statischen Überprüfung zeigen. fb