»Die Zuweisung zur Versorgungsstufe Level F ist für uns eine bedeutende Bestätigung unseres strategischen Kurses: Spezialisierung, Qualität und Zukunftssicherheit«, betont Philipp Hämmerle, KSOB-Vorstand und strategisch verantwortlich für die Fachklinik Berchtesgaden. »Gleichzeitig sichern wir damit den Standort Berchtesgaden langfristig ab – für unsere Mitarbeitenden ebenso wie für unsere Patientinnen und Patienten in der Region.«
Grundlage der Einstufung ist die Fallstruktur der Klinik im Jahr 2024, die zeigt, dass der überwiegende Teil der behandelten stationären Fälle auf hoch spezialisierte Leistungsgruppen entfällt. Insbesondere lag der Anteil der Behandlungen in den Leistungsgruppen Endoprothetik Hüfte (LG 23),Endoprothetik Knie (LG 24) und Geriatrie (LG 56) bei über 80 Prozent aller Fälle – ein zentrales Kriterium für die Zuweisung zur Versorgungsstufe »Level F«. Die erforderliche Mindestverteilung auf spezifische Leistungsgruppen außerhalb der allgemeinen Inneren Medizin und Chirurgie wurde ebenfalls übertroffen.
Auch Landrat Bernhard Kern zeigt sich zufrieden mit der offiziellen Anerkennung: »Die Fachklinik Berchtesgaden beweist seit Jahren, dass Spezialisierung und wohnortnahe Versorgung keine Gegensätze sein müssen. Die neue Zuordnung ist ein starkes Signal für die medizinische Zukunft des Landkreises Berchtesgadener Land.«
KSOB-Vorstandsvorsitzender Dr. Uwe Gretscher ergänzt: »Die Mitarbeitenden vor Ort leisten seit Jahren hervorragende Arbeit in einem zunehmend herausfordernden Umfeld. Die Einordnung als Fachklinik ist auch Ausdruck dieser kontinuierlichen Spitzenleistung.«
Die Einstufung als »Level F«-Fachkrankenhaus sichert nicht nur den Status quo, sondern bietet laut KSOB neue Perspektiven für den Ausbau innovativer Versorgungsangebote – insbesondere in der orthopädischen und geriatrischen Rehabilitation sowie sektorenübergreifenden Versorgungskonzepten.
Die KSOB betonen in ihrer Presseaussendung: »Alle bestehenden Bereiche am Standort Berchtesgaden bleiben vollumfänglich erhalten. Gleichzeitig prüft die Klinikleitung mögliche nächste Schritte in Richtung sektorenübergreifender Versorgungsformen, wie vom Ministerium angeregt.«
Hintergrund der Neuzuordnung ist eine bundesgesetzliche Neuregelung, die eine differenzierte Klassifikation der Klinikstandorte und deren Leistungsspektren vorsieht. Die nun bestätigte »Level F«-Zuweisung ist Teil dieser strukturellen Reformen im deutschen Gesundheitswesen. fb