Herbert Grönemeyer
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Herbert Grönemeyer ist in der Klage der Gema mit den Texten für seine Lieder «Bochum» und «Männer vertreten. (Archivbild) Foto: Annette Riedl/DPA
Reinhard Mey
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Reinhard Mey ist in der Klage der Gema mit dem Text von «Über den Wolken» vertreten. (Archivbild) Foto: Gerald Matzka/DPA
Rolf Zuckowski
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Der Text Rolf Zuckowskis «In der Weihnachtsbäckerei» ist einer von neun in der Klage der Gema gegen OpenAI. (Archivbild) Foto: Axel Heimken/DPA
Helene Fischer
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Der Text des vor allem in der Interpretation von Helene Fischer bekannten Liedes «Atemlos» ist einer von neun in der Klage der Gema. Urheberin des Textes ist allerdings Kristina Bach. (Archivbild) Foto: Rolf Vennenbernd/DPA
Gema
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Gebäude der Generaldirektion in München. (Archivbild) Foto: Sven Hoppe/DPA

Songtext-Streit um ChatGPT – Gericht kündigt Entscheidung an

München (dpa) - Das Landgericht München hat im Verfahren um neun Liedtexte - von »Atemlos« über »Männer« bis »Über den Wolken« eine Entscheidung angekündigt. Das muss nicht zwingend ein Urteil sein.


Im Streit um die Nutzung von Songtexten durch ChatGPT steht eine Entscheidung an. Am Dienstag, 10.00 Uhr, will sich das Landgericht München I zur Klage der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI äußern. Sowohl ein Urteil als auch eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof gelten als möglich. 

Konkret geht es in dem Verfahren um Rechtsstreit um die Nutzung von neun Texten teils sehr bekannter Liedern - unter anderem »Atemlos«, »Männer« von Herbert Grönemeyer, »Über den Wolken« von Reinhard Mey oder »In der Weihnachtsbäckerei« von Rolf Zuckowski. Dahinter steht allerdings die Frage: Was darf Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Texten tun - und wer zahlt dafür? 

Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet worden und laut Gema auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch auch wieder ausgegeben worden. Die Verwertungsgesellschaft, die die Urheber gegenüber Nutzern vertritt, sieht dadurch Urheberrechte verletzt, OpenAI bestreitet dies.

© dpa-infocom, dpa:251111-930-275557/1

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