Prozess gegen Polizisten
Bildtext einblenden
Der mutmaßliche Täter der Messerattacke von Aschaffenburg soll mehrere Monate davor in einer Flüchtlingsunterkunft eine Bewohnerin angegriffen haben - Ermittlungen gab es keine. (Archivbild) Foto: Daniel Vogl/DPA

Polizist wegen Strafvereitelung vor Gericht

Alzenau (dpa) - Im Januar soll ein psychisch Kranker zwei Menschen in Aschaffenburg getötet haben. Monate vorher soll der Mann seine Freundin attackiert haben. Die Polizei ermittelte nicht – das hat nun Folgen.


Ein Polizist steht von Montag an (09.00 Uhr) wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung im Amt vor Gericht. Der 29-Jährige soll gegen den mutmaßlichen Messerstecher von Aschaffenburg keine Ermittlungen eingeleitet haben, der Monate vor der Bluttat mit zwei Toten bereits seine Freundin in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) angegriffen haben soll. Der 28 Jahre alte beschuldigte Afghane ist laut einem Gutachter an paranoider Schizophrenie erkrankt und war bei der Tat in Aschaffenburg womöglich schuldunfähig. 

Für die Verhandlung gegen den Polizisten vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Zweigstelle Alzenau (Landkreis Aschaffenburg), sind zwei Tage angesetzt. Das Urteil wird für Dienstag erwartet. 

Ob die Gewalttat am 22. Januar im Park Schöntal in Aschaffenburg verhindert worden wäre, wenn es in der Causa Alzenau zu Ermittlungen, einer Anklage und einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Haftstrafe oder der Unterbringung in einer Psychiatrie gekommen wäre, ist spekulativ - und zeitlich angesichts von fünf Monaten zwischen den beiden Attacken eher unwahrscheinlich. 

Freundin gewürgt? 

Am 29. August 2024 soll der Afghane in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau seine ukrainische Freundin (45) gewürgt und womöglich mit einem Messer verletzt haben. Die Polizei rückte an, Ermittlungen wurden aber nicht eingeleitet. Der mutmaßliche Täter und das Opfer sollen damals betrunken gewesen sein.

Der wohl psychisch kranke Migrant steht derzeit vor dem Landgericht Aschaffenburg, weil er am 22. Januar in Aschaffenburg ihm unbekannte Kinder mit einem Küchenmesser angegriffen hat. Ein 2-jähriger Junge und ein 41 Jahre alter Helfer starben. In dem Verfahren geht es unter anderem darum, ob der Mann in einer Psychiatrie unterkommen sollte. 

Gefährliche Körperverletzung steht im Raum 

Im Zuge der Ermittlungen zu der Gewalttat im Park war auch die mutmaßliche Attacke des Beschuldigten in Alzenau an die Öffentlichkeit gedrungen. Eine Anzeige ging ein. 

Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft Coburg beauftragt, den Fall zu untersuchen. Die Behörde stellte schließlich das Verfahren gegen drei Polizisten ein. Dem nun angeklagten Beamten wirft sie aber vor, es als polizeilicher Sachbearbeiter des Vorfalls unterlassen zu haben, ein Ermittlungsverfahren gegen den polizeibekannten Afghanen einzuleiten. 

Der Polizist hätte demnach erkennen müssen, dass es sich um eine nicht unerhebliche Straftat - gefährliche Körperverletzung - handeln könnte. 

Laut Strafgesetzbuch kann gefährliche Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft werden.

© dpa-infocom, dpa:251027-930-211323/1

Mehr aus Bayern und der Region