Prozess wegen Strafvereitelung gegen einen Polizisten
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Der Angeklagte äußert sich vor Gericht nicht selbst zu den Vorwürfen. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/DPA
Ehemaliges "Gasthaus zur Brezel"
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In diesem Haus soll es zu dem Übergriff gekommen sein. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/DPA

Polizist akzeptiert Haftstrafe wegen Strafvereitelung nicht

Alzenau (dpa) - Ein Mann greift in Unterfranken seine Freundin an. Die Polizei rückt aus, ermittelt aber nicht gegen den Aggressor. Das hat Folgen für einen Beamten, der diese aber nicht hinnehmen will.


Ein wegen Strafvereitelung im Amt verurteilter Polizist aus Unterfranken akzeptiert die Gerichtsentscheidung nicht. Sein Verteidiger habe Berufung gegen das Urteil vom 28. Oktober eingelegt, teilte das Amtsgericht Aschaffenburg mit, ebenso die Staatsanwaltschaft Coburg. Nun muss sich voraussichtlich das Landgericht Aschaffenburg mit dem Fall befassen.

Angriff in Flüchtlingsunterkunft 

Der Polizist ermittelte laut Anklage im Sommer 2024 nicht gegen einen Mann, der nachweislich seine Freundin in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) angegriffen hatte. Der psychisch kranke Migrant hatte gut fünf Monate später, am 22. Januar, in einem Aschaffenburger Park Kleinkinder mit einem Messer attackiert und zwei Menschen getötet. Weil der 28-Jährige dabei schuldunfähig war, hatte das Landgericht Aschaffenburg in der vergangenen Woche entschieden, den Afghanen in einer forensischen Psychiatrie unterbringen zu lassen. 

Haft auf Bewährung

Das Amtsgericht Aschaffenburg, Zweigstelle Alzenau, hatte den Beamten wegen der ausgebliebenen Ermittlungen und damit wegen Strafvereitelung im Amt zu fünf Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit auf drei Jahre festgelegt. Zudem soll der 29-Jährige 3.000 Euro zugunsten einer Hilfsorganisation zahlen.

Dass nach dem Übergriff des Afghanen in Alzenau nicht ermittelt wurde, war erst nach der Messerattacke in Aschaffenburg ans Licht gekommen. 

Faulheit?

Der Richter in Alzenau warf dem angeklagten Polizisten Faulheit und Gleichgültigkeit vor, weil er trotz Hinweisen auf eine Straftat nicht ermittelt hatte. Dass es diese Tat gab, hatte der Flüchtling im Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg eingeräumt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Beamten eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verlangt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

© dpa-infocom, dpa:251105-930-252091/1

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